Was hinter dem Streit um Anliegerbeiträge steckt
Anrainer wollten nicht zahlen – und bekamen Recht.
Anfang der Woche schlug der Bürgermeister von Donnerskirchen, Johannes Mezgolits (ÖVP), Alarm: Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) fällt die Gemeinde um die Anliegerbeiträge für ein Infrastrukturprojekt um. Für zukünftige Vorhaben fehle nun die Planungssicherheit, klagte Mezgolits – und forderte eine Gesetzesänderung auf Landesebene.
Worum geht es? Bereits im Jahr 2020 wurden in der Siedlung Zeisel Neuriss diverse Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt – von der Errichtung von Gehsteigen bis hin zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung. Den Anrainern, die die dafür vorgesehenen Vorschreibungen der Gemeinde (je nach Grundstück zwischen 800 und 8.000 Euro) nicht bezahlen wollten, gab zuerst das Landesverwaltungsgericht und dann auch der VfGH recht. Begründung: Es habe sich bei den Arbeiten nicht um eine Neuerrichtung, sondern um Instandsetzungen gehandelt.
Das Gerichtsurteil beruft sich unter anderem auf ein Gutachten eines Sachverständigen für Elektrotechnik, in dem es sinngemäß heißt, dass bei der Beleuchtung in der Siedlung nur Teile der Verkabelung und der Lichtpunkte geändert wurden. Daher handle es sich aus technischer Sicht nicht um eine Neuerrichtung.
Sicht eines Anrainers
Einer der betroffenen Anrainer, SPÖ-Gemeinderat Ludwig Fingerhut, schilderte dem KURIER seine Sicht der Causa: „Dass es gesetzeswidrig ist, bei Instandsetzungen Anliegerleistungen vorzuschreiben, hätte Herr Mezgolits wissen sollen.“ Und weiter: „Donnerskirchen hat mit 75,75 Euro pro Laufmeter den höchsten Hebesatz von ganz Österreich. Und dagegen haben sich die Anrainer ausgesprochen.“
Abzuwarten bleibt, wie sich das VfGH-Urteil auf andere Gemeinden im Burgenland auswirken wird – und ob sich in nächster Zeit die Beschwerden gegen Anliegerbeiträge mehren werden.
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