Donnerskirchen kommt nach Gerichtsurteil in Finanznot
Donnerskirchen
Wenn Bürgermeister Johannes Mezgolits (ÖVP) über die Finanzen von Donnerskirchen spricht, dann spart er dieser Tage nicht mit drastischen Worten: „So schlimm war es noch nie. Wenn ich ehrlich bin, müsste ich Insolvenz anmelden – nicht, weil wir schlecht wirtschaften, sondern weil uns der Gesetzgeber mehr abverlangt, als wir geben können.“
Kommunalnet berichtete am Montag zuerst über ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das der 1.800-Seelen-Gemeinde am Leithagebirge jeden finanziellen Spielraum nimmt. Und folgt man der Logik der Rechtsprechung, dann könnte vielen anderen Gemeinden im Burgenland bald ähnliches Ungemach drohen.
Worum geht es? Ausgangspunkt der Causa ist ein Infrastrukturprojekt, das bereits im Jahr 2020 umgesetzt worden ist. In einem wachsenden Ortsteil von Donnerskirchen wurden Straßen, Gehsteige, Beleuchtung und Entwässerung erneuert.
Wie bei derartigen kommunalen Projekten üblich, schrieb die Gemeinde den Anrainern Anliegerbeiträge vor. Die Höhe richtete sich nach der Grundstücksgröße und lag zwischen rund 800 Euro für kleinere Grundstücke und 8.000 Euro für größere Wohnanlagen.
Zahlungsverweigerung
Mehrere Anrainer wollten die Vorschreibung jedoch nicht akzeptieren, brachten Beschwerden ein und zahlten nicht. Nachdem die Gemeinde Donnerskirchen die Beiträge nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss einforderte, nahm der Instanzenzug seinen Lauf.
Das Landesverwaltungsgericht fällte eine bemerkenswerte Entscheidung: Da die durchgeführten Arbeiten rechtlich nicht als „vollständige Neuerrichtung der Infrastruktur“ zu werten seien, hätten keine Anliegerleistungen vorgeschrieben werden dürfen.
Für Mezgolits ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar: „Die Begründung war unter anderem, dass ein Verteilerkasten, der drei Gassen weiter steht und auch andere Straßen versorgt, nicht erneuert wurde. Da fragt man sich schon, wie praxisnah solche Entscheidungen noch sind“, sagte der Bürgermeister zu Kommunalnet.
Anfechtung erfolglos
Die Gemeinde versuchte, die Entscheidung vor dem VfGH anzufechten. Doch im Mai 2026 wurde die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bestehen – und Donnerskirchen, als Konsolidierungsgemeinde ohnehin schon von Sparmaßnahmen betroffen, steht vor einer finanziell ungewissen Zukunft.
Für zukünftige Projekte fehle nun die Planungssicherheit, klagt Johannes Mezgolits gegenüber dem KURIER. Indem man die Causa öffentlich macht, wolle man „wachrütteln“ – denn da es sich um ein Landesgesetz handle, „haben sich alle an den Urteilspruch des Landesverwaltungsgerichts zu halten“.
Sprich: Auch in anderen Gemeinden, in denen in jüngerer Vergangenheit ähnliche Straßenprojekte wie in Donnerskirchen durchgeführt wurden, könnten Anrainer versuchen, ihre Anliegerbeiträge zurückzufordern. Einige Amtskollegen hätten sich schon mit ähnlichen Sorgen bei ihm gemeldet, sagt Mezgolits.
Land ist am Zug
Der Donnerskirchner Ortschef sieht nun die Landesregierung in der Pflicht, eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen. Aus der Gemeindeabteilung des Landes ist zu vernehmen, dass man das Gesetz „nicht so streng“ auslege wie es das Landesverwaltungsgericht getan hat.
Johannes Mezgolits pocht indes auf Rechtssicherheit: „Niemand kann verantwortungsvoll investieren, wenn man nicht weiß, ob die Gemeinde am Ende auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Dann wackelt jede Finanzierung.“
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