Unfalltod: 18-Jähriger verurteilt

Unfalltod: 18-Jähriger verurteilt
Nach dem Verkehrsunfall auf der B50 waren Lenker und Fußgänger angeklagt. Der Spaziergänger bekam eine bedingte Haftstrafe.

Der Prozess, der am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt gegen zwei 18-jährige Nordburgenländer geführt wurde, ist an Tragik kaum zu überbieten. Der schreckliche Verkehrsunfall bei Wulkaprodersdorf im März dieses Jahres, bei dem der 16-jährige Marcel R. ums Leben kam und drei weitere Jugendliche zum Teil schwer verletzt wurden (der KURIER hat berichtet), hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.

Auf der Anklagebank mussten sowohl der Unfalllenker als auch der Fußgänger, der sich zum Unfallzeitpunkt auf der Fahrbahn der B50 befand, Platz nehmen. Den beiden 18-jährigen Lehrlingen wurde fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Doch der Reihe nach: Der Führerscheinneuling fuhr am 27. März gegen vier Uhr Früh nach Lokalbesuchen in Eisenstadt mit seinem besten Freund Marcel R., sowie einem 18-jährigen Bekannten und einem 17-jährigen Mädchen in seinem BMW Richtung Mattersburg. Den Fußgänger, der auf der falschen (rechten) Fahrbahnseite den Heimweg angetreten hatte, sah der Lenker zu spät. Er verriss den BMW, der Wagen überschlug sich und landete im Straßengraben. Marcel R. wurde schwerst verletzt, er starb einen Tag später. Die beiden anderen Insassen wurden schwer verletzt, der Lenker erlitt leichte Blessuren.

Zu schnell

Die Staatsanwaltschaft warf dem Lenker vor, dass er zu schnell - laut dem Sachverständigen waren es etwa 120 km/h - auf der Freilandstraße unterwegs war. "Er war zwar nicht alkoholisiert, ist aber auch nicht auf Sicht gefahren und war übermüdet", so die Anklage.
Dem Fußgänger wurde Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen.
Etliche Zeugen sagten vor Gericht aus, dass der Bursch auch mitten auf der Fahrbahn gegangen sei. "Mir ist in der Nacht einer vor das Auto gelaufen. Ich bin nur etwa 50 km/h gefahren und konnte ihm ganz knapp ausweichen", sagte eine Zeugin.

Arbeitskollege

Die Polizei hatte nach dem Unfall drei Tage lang nach dem Fußgänger gesucht. Schließlich stellte sich heraus, dass es der Arbeitskollege des Unfalllenkers war. "Er (der Lenker) hat immer wieder in der Arbeit von dem Unfall erzählt und es war auch in allen Medien. Ich hab' den Druck nicht mehr ausgehalten und mich bei der Polizei gemeldet", erklärte der 18-Jährige. Er bekannte sich vor Gericht schuldig, am falschen Fahrbahnrand unterwegs gewesen zu sein. Vor Autos sei er aber nicht gesprungen. Warum er nicht Erste Hilfe geleistet hatte, konnte er nicht beantworten.

Der Fußgänger wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingt sowie zu einer Geldstrafe in der Höhe von rund 1000 Euro verurteilt. Der Unfalllenker bekannte sich nicht schuldig. Sein Verfahren wurde vertagt, die Richterin will noch einen Sachverständigen laden.

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