Toter nach Rauferei in Schattendorf: Teilbedingte Haftstrafen

Toter nach Rauferei in Schattendorf: Teilbedingte Haftstrafen
Im Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) im Dezember 2022 wurden nun teilbedingte Haftstrafen gegen zwei Burschen ausgesprochen.

Nach einer Rauferei mit tödlichem Ausgang  vor einer Schattendorfer Diskothek im Dezember 2022 mussten sich zwei junge Männer vorm Landesgericht Eisenstadt verantworten. Am Donnerstag wurden die Urteile gefällt: Die beiden Angeklagten wurden zu je 15 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt. Das "unbedingte Monat" haben sie schon in der U-Haft abgesessen, müssen also nicht ins Gefängnis. 

Mehr dazu hier: Tod vor Disco - zwei Burschen angeklagt

Die beiden sollen in der Nacht auf den 18. Dezember 2022 nach einem Streit vor einer Disco einen 42-jährigen Schattendorfer geschlagen haben, der später im Spital an einer Hirnblutung starb. Die Blutung konnte aber nicht mit der nötigen Sicherheit auf die Schläge zurückgeführt werden.

Wie die Obduktion ergeben hat, starb der Familienvater aufgrund einer Hirnblutung, die von einem geplatzten Aneurysma ausgelöst wurde. Die Schläge der beiden Verdächtigen (ein zum Tatzeitpunkt 18-jähriger Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich und ein 16-jähriger Burgenländer aus dem Bezirk Mattersburg) dürften demnach nicht ursächlich für den Tod des Familienvaters gewesen sein. 

Sie waren deshalb schon Ende Jänner aus der U-Haft entlassen worden. Vor dem Obduktionsergebnis war gegen die beiden Burschen noch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt worden. Danach gegen den geständigen Älteren "nur" wegen versuchter schwerer Körperverletzung, gegen den Jüngeren, der eine Beteiligung an der Rauferei bestritt, wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung - er soll einen Schlagring benutzt haben.

 

Richterin Birgit Falb folgte mit dem Urteil dem gerichtsmedizinischen Gutachten, wonach die Hirnblutung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Schläge zurückgeführt werden, sondern auch andere Ursachen haben könne. „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten“, betonte Falb. Beide müssen jeweils 100 Euro Schmerzensgeld an die Töchter des Verstorbenen zahlen. Der von Anwalt Wissam Barbar verteidigte Syrer muss zusätzlich 1.500 Euro an einen anderen Disco-Besucher zahlen, den er verletzt hatte. 

Bewährungshilfe wurde angeordnet. Die jungen Männer nahmen das Urteil ebenso wie die Staatsanwaltschaft an, die Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.

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