Nach der vorweihnachtlichen Rauferei mit tödlichem Ausgang vor einer Schattendorfer Diskothek gibt es nun Anklagen gegen die beiden Tatverdächtigen.
Ein zum Tatzeitpunkt 18-jähriger, in Niederösterreich wohnhafter Syrer, muss sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ein damals 16-Jähriger aus dem Bezirk Mattersburg wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, weil er einen Schlagring verwendet haben soll, der in der Nähe des Tatorts gefunden wurde.
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Der 42-jährige Familienvater Jürgen T. aus Schattendorf, Mitarbeiter einer Landesfirma, war kurz vor Weihnachten des letzten Jahres, wenige Tage nach der nächtlichen Rauferei vor der Disco, im Krankenhaus gestorben.
Dem 18-Jährigen wird in der Anklage vorgeworfen, er habe versucht, T. schwer zu verletzen, indem er ihm mit der halbgeschlossenen Faust einen Schlag gegen das linke Auge versetzte, wodurch T. Abschürfungen und Hämatome am linken Augenbogen erlitten habe. Das bestätigt der Anwalt des 18-jährigen Lehrlings, Wissam Barbar dem KURIER.
Darüber hinaus habe der Erstangeklagte auch einen anderen Discobesucher durch einen Faustschlag ins Gesicht schwer verletzt, was den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfülle.
Was genau in jener Nacht im vergangenen Dezember passiert ist, ließ sich auch bei der Tatrekonstruktion im heurigen Jänner nicht restlos klären. T. war jedenfalls mit mehreren gleichaltrigen Personen im Lokal in Schattendorf, um zu feiern.
"Rudelbildung"
„Aufgrund mehrerer Vorfälle in der Kellerdisco kam es vor dem Lokal zu einer Rudelbildung, an der auch das Opfer und mein Mandant beteiligt gewesen sind“, hatte Anwalt Barbar damals zusammengefasst.
Wie die Obduktion ergeben hat, starb T. aufgrund einer Hirnblutung, die von einem geplatzten Aneurysma ausgelöst wurde. Die Schläge der beiden Verdächtigen dürften demnach nicht ursächlich für den Tod des Familienvaters gewesen sein. Sie wurden Ende Jänner aus der U-Haft entlassen. Vor dem Obduktionsergebnis war gegen die beiden Burschen noch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt worden.
Lob und Tadel des Anwalts
Anwalt Barbar hält die Anklage zwar für „sehr durchdacht“, sie setze sich sowohl mit dem medizinischen Gutachten als auch mit den zahlreichen Zeugenaussagen umfassend auseinander. Dennoch hat er eine kritische Anmerkung: Es sei „nicht ganz nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft von einer versuchten schweren Körperverletzung ausgeht, wenn jemand als Reaktion auf einen vorangegangen körperlichen Angriff den Schlag erwidert“. Denn, so der Rechtsanwalt, die Staatsanwaltschaft habe selbst festgehalten, dass „Herr T. meinem Mandanten zuerst mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen hat und mein Mandant erst als Reaktion mit der halbgeschlossenen Faust zurückschlug“. Barbar: „Die halb offene Faust beweist, dass mein Mandant Herrn T. nicht schwer verletzen wollte“.
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