15.000 Euro Strafe: Tojner gewinnt Prozess gegen das Burgenland

Unternehmer Michael Tojner
Nicht rechtskräftiges Urteil in Zivilprozess wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit.

Das Burgenland muss Investor Michael Tojner nach einem Zivilprozess - nicht rechtskräftig - rund 15.000 Euro Schadenersatz zahlen. Tojner hatte das Land geklagt, weil die Strafanzeige gegen ihn rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö an die Medien weitergegeben wurde, noch bevor er selbst davon wusste.

Das Landesgericht Eisenstadt urteilte nun, das Land habe durch zu viele Details die Amtsverschwiegenheit verletzt.

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Tojner hatte zunächst einen Millionenbetrag als Schadenersatz gefordert, weil er sich durch die Veröffentlichung der Anzeige in seiner Reputation geschädigt sah und hohe Kosten für Beratungs- und PR-Unternehmen zu tragen gehabt habe. Zuletzt betrugen die Forderungen noch rund 100.000 Euro.

Das Landesgericht Eisenstadt bestätigte gegenüber der APA, dass es in der Causa ein Urteil gibt. Das Land sei verpflichtet, 15.000 Euro zu bezahlen, ein Mehrbegehren von rund 82.000 Euro sei abgewiesen worden, ebenso eine Teilforderung von 5.000 Euro. Ein Sprecher betonte, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

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Tojners Rechtsanwalt Karl Liebenwein sprach von einem "richtungsweisenden Urteil" und einer "genau geplanten rufschädigenden und vorverurteilenden Medienkampagne" des Landes. Dem Investor sei es darum gegangen, "aufzuzeigen, mit welchen Mitteln das Land Burgenland und die Politik agiert".

Das Urteil zeige, dass "die Weitergabe von Detailinformationen von erhobenen Vorwürfen das Maß des berechtigten öffentlichen Informationsbedürfnisses überschreitet", betonte Liebenwein.

Weiters hieß es, dass man die Klagssumme selbst auf einen symbolischen Betrag reduziert habe, da es um die Feststellung gegangen sei, dass das Vorgehen rechtswidrig gewesen sei und nicht um einen finanziellen Schaden für das Land.

Laut dem heutigen Anwalt des Landes Johannes Zink habe der Richter entschieden, dass das Land über den damaligen Anwalt sowie den PR-Berater die Öffentlichkeit informieren durfte aufgrund des öffentlichen Interesses. Der von ihnen verwendete "Detailgrad" sei dem Richter aber zu groß gewesen. "Wir sind erleichtert und froh, dass wir 99 Prozent abgewehrt haben. Wir sind guter Dinge, in der zweiten Instanz auch diesen Restbetrag abwehren zu können", so Zink zur APA.

ÖVP fordert Offenlegung

Vom zunächst geforderten Millionenbetrag seien nur 15.000 Euro übrig geblieben. Durch den Prozess mache das Land sogar einen Gewinn: "Das Land bekommt viel mehr Kostenersatz, als er (Tojner, Anm.) Geld bekommt, weil die Kosten werden vom ersten Klagsbetrag bemessen", stellte Zink fest.

Die ÖVP Burgenland forderte in einer Aussendung die Offenlegung der Kosten für die Steuerzahler: "Wir wollen hier genauer hinsehen und fordern die Offenlegung der gesamten Prozesskosten, die für das Land Burgenland im Streit mit Tojner entstanden sind", so Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas.

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