SPÖ verbietet Gatterjagd im Burgenland nun doch
Mehr als 14.000 Unterschriften für eine Volksabstimmung zum Jagdgesetz sind beim Land Burgenland eingetroffen. Grund war die Jagdgesetznovelle 2020, mit der das Gatterjagdverbot, das die SPÖ 2017 beschlossen hatte, wieder aufgehoben werden sollte.
Am Donnerstag teilte der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann bei einer Pressekonferenz mit: "Es ist für uns ein klares Signal, das nehmen wir ernst und werden hier eine Korrektur einbringen."
Das Jagdgesetz soll nun so novelliert werden, wie ursprünglich 2017 schon geplant. Ab 2023 sollen die zehn Jagdgatter aufgelöst werden, es gebe keine Ausnahmen. Alle anderen Neuerungen bleiben allerdings bestehen, wie die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft im Jagdverband und die Jagdpachtabgabe.
Die Initiatoren der Volksabstimmung, der Verein gegen Tierfabriken (VGT), hat in einer großen Kampagne mehr als 14.000 Unterstützer, also mehr als die benötigten 12.000, gefunden.
"Die Volksabstimmung ist inhaltlich obsolet, weil der Landtag das Gesetz verändern wird, wie es die Burgenländer wollen", verspricht SP-Klubobmann Robert Hergovich. Die Abstimmung dazu müsste allerdings von den Initiatoren abgesagt werden, meinen die SP-Politiker. Sonst werde sie vom Land durchgeführt und das Ergebnis sei bindend.
Beim VGT wisse man davon noch nichts. "Wir müssen uns das erst anschauen", heißt es auf KURIER-Anfrage. Die burgenländischen Grünen freuen sich über den Schwenk der SPÖ. "Wir haben die SPÖ-Gatterjagd-Erlaubnis von Beginn an stark kritisiert", erklärt der Grüne Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller. Er kritisiert aber auch, dass die Abgeordneten erst in letzter Sekunde Informationen über diese "Husch-Pfusch-Änderung" bekommen haben. Die Volksabstimmung wird laut Nachfrage der Grünen Klubobfrau Regina Petrik, die Spitzmüller während der Landtagssitzung Covid-bedingt vertritt, im Juni stattfinden.
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