Streit um Sackgasse führt zu Anzeige wegen Amtsmissbrauchs

Dieses Tor wurde vom Eigentümer/Anzeiger im Mai 2024 errichtet und bei der Gemeinde, ebenso wie der neue Zaun auf der linken Seite, am 3. Mai 2024, als "geringfügiges Bauvorhaben" ordnungsgemäß gemeldet.
Vorteile für Genossen? Ein Bürger klagt über falsche Angaben vor Gericht und hohe Kosten.

Von Gernot Heigl

Die Strafanzeige wegen „Missbrauchs der Amtsgewalt“ datiert mit 16. Oktober und wurde bereits der Behörde in Eisenstadt übermittelt. Staatsanwältin Petra Bauer bestätigte: „Aktuell werden die Angaben geprüft.“

Der betroffene SPÖ-Bürgermeister Gerhard Petschowitsch sagt dazu: „Mir ist noch nicht bekannt, dass eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs vorliegen soll, daher kann ich aktuell nichts dazu sagen. Sobald ich nähere Infos habe, gebe ich gerne eine Stellungnahme ab.“

Anzeiger ist Hermann F. (64) aus dem Ortsteil Unterpetersdorf, der seit seiner Geburt im elterlichen Zweifamilienhaus wohnt und zwischenzeitlich Hälfte-Eigentümer der Liegenschaft am Brunnenweg 6 ist. In den frühen 1980er-Jahren wurde das Areal eingezäunt, 2005 ließ die Familie F. auf ihre Kosten den Brunnenweg, eine Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit, mit einer Bitumenschicht versehen.

Gemeinde klagt Servitut

Als Abgrenzung zum Privatgrundstück folgte im Mai 2024 ein drei Meter breites Gartentor quer über die Sackgasse. „Selbstverständlich wurde das erst verwirklicht, nachdem ich der Gemeinde alles ordnungsgemäß gemeldet hatte und die Einspruchsfrist vorbei war“, schildert Hermann F. Unruhe in das Leben der Familie brachte ein Anwaltsschreiben der Gemeinde vom 29. Oktober 2024: „Verlangt wird ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit über mein Grundstück.“

Blick über den Zaun zum Nachbarn und Ansicht der Sackgasse, links das Haus des Anzeigers.

Blick über den Zaun zum Nachbarn und Ansicht der Sackgasse, links das Haus des Anzeigers.

Im Dokument heißt es: „Lediglich um Ihnen ein langwieriges und wirtschaftlich herausforderndes Gerichtsverfahren zu ersparen, kann sich meine Mandantschaft vorstellen, dass der beiliegende Servitutsvertrag mit allen Beteiligten abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen wird. Frist: 15.11.2024.“

"Massiv unter Druck gesetzt"

„Ich habe mich massiv unter Druck gesetzt gefühlt, den Servitutsvertrag aber trotzdem nicht unterschrieben“, so Hermann F. „Auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass diese illegale Lösung für einen Nachbarn gewünscht wird, der ein Naheverhältnis zur Partei des Bürgermeisters hat. Der war nämlich 2017 SPÖ-Gemeinderat in Horitschon, ist jetzt im Ortsausschuss Unterpetersdorf und seine Schwester ist Ortsvorsteherin. So soll der Nachbar eine zweite Zufahrtsmöglichkeit zu seinem Grundstück bekommen.“

Am 24. April 2025 brachte die Gemeinde eine Servitutsklage bei Gericht ein. „Darin wurden wider besseren Wissens Behauptungen aufgestellt“, ist Hermann F. erzürnt. „Unter anderem, dass der Brunnenweg regelmäßig von Anrainern und Grundstückseigentümern genutzt wird und auch ein Spazierweg für Bürger sein soll. Das ist absolut falsch und faktisch gar nicht möglich.“ Der Burgenländer sieht „Widersprüche zu den tatsächlichen Verhältnissen, die der Bürgermeister bestens kennt – als jahrzehntelanger Einwohner von Horitschon und weil er am 20. September 2024 bei einer Begehung vor Ort war und sechs Tage später meiner hier wohnenden Mutter zum Geburtstag gratuliert hat“.

Nach zwei Verhandlungen und zahlreichen Zeugenaussagen im Bezirksgericht Oberpullendorf verlor die Gemeinde den Prozess, ging aber in Berufung. Hermann F.: „Unwahre Behauptungen vor Gericht, Vorteile für Genossen und Kosten von 20.000 Euro – genug Gründe, um über meine Anwältin Astrid Wagner Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch zu erstatten.“

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