Spital steht nicht zu seinem Fehler

Spital steht nicht zu seinem Fehler
Eine Mutter kämpft für ihr schwer behindertes Kind. Alle Gutachten geben ihr recht. Das Spital will trotzdem nicht zahlen.

Es ist Samstagmorgen und in Annas Gesicht zaubert sich ein herz­erwärmendes Lächeln. Die Kleine sitzt auf einem Pferd und man sieht, wie das Mädchen aufblüht.

"Die Hippotherapie ist für uns immer das Highlight", erzählt ihre Mutter Daniela Haselbacher. Wie der KURIER berichtet hat, kämpft die Mutter seit fast vier Jahren vor Gericht um Schmerzensgeld für Anna und den Gewährleistungsanspruch für die anfallenden hohen Pflegekosten (siehe Artikelende).

Daniela war am 20. Februar 2008 mit starken Blutungen und unerträglichen Schmerzen ins Oberwarter Spital gekommen. Doch die Frau wurde nicht ernst genommen. Der Kaiserschnitt wurde ihr verwehrt. Erst 14 Stunden später, am 21. Februar 2008, kam Anna zur Welt – mit so geringen Vitalzeichen, dass sie reanimiert werden musste. Dafür verantwortlich ist laut einem Gerichtsgutachten, "die nicht lege artis durchgeführte Geburtsleitung im Spital", so der Sachverständige.

Gutachten

Spital steht nicht zu seinem Fehler

Trotz dieses eindeutigen Urteils verlangte die KRAGES als Spitalserhalter und beklagte Partei ein weiteres Gutachten. Es sollte klären, ob Anna nicht schon vor der Geburt behindert war. Nun liegt dieses Gutachten vor und es findet sich darin kein Hinweis auf eine pränatale Behinderung. Im Gegenteil, der Neonatologe kommt zu dem Schluss: "Es ist bemerkenswert, dass es überhaupt gelang, ein Neugeborenes mit derart katastrophaler Ausgangssituation wieder ins Leben zurückzuholen." Und er bestätigt das Erstgutachten, das sagt, die Schäden für Anna wären ausgeblieben, wenn das seit Stunden auffällige CTG beachtet und ein Kaiserschnitt durchgeführt worden wäre. "Für mich ist das der Hinweis, dass sich dieser fetale Notzustand über Stunden angebahnt und schlussendlich zum katastrophalen Ereignis der Geburt und einem beinahe toten Neugeborenen geführt hat", zitiert die Mutter aus dem neonatologischen Gutachten.

"Das Erstgutachten ist damit bestätigt. Wie klar soll die Sache denn noch werden?", fragt sich der Anwalt von Familie Haselbacher, Gabor Maraszto.

Schützenhilfe bekommt er von Gerald Bachinger, dem Sprecher der Patienten­anwälte: "Ich würde es für erbärmlich halten, wenn die KRAGES nach diesen eindeutigen Gutachten die Angelegenheit weiter in die Länge zieht. Dieser Fall ist ein typisches Beispiel dafür, wie eine mächtige Institution, die nicht zu ihren Fehlern steht, hofft, dass der Mutter die Puste ausgeht."

Pflege: Betreuung rund um die Uhr

Wenn Anna heute trotz ihrer Beeinträchtigungen ein glückliches Kind ist, dann ist das in erster Linie ihrer Mama zu verdanken. Daniela kämpft mit viel Kraft und noch mehr Liebe für die Rechte ihrer kleinen Tochter.
Anna leidet an spastischen Lähmungen der Arme und Beine. Sie kann nicht greifen, nicht sitzen, nicht gehen. Ob und wie viel das Mädchen sieht, weiß man nicht. Es benötigt eine 24-Stunden-Betreuung. Wenn die Südburgenländerin ihrem 150 Kilometer entfernten Job in Wien nachgeht, kümmert sich eine Pflegerin um Anna.
Tätigkeiten, wie Waschen, Anziehen oder Essen nehmen bei Anna auf Grund ihrer spastischen Lähmungen oft sehr viel Zeit in Anspruch. Tages- und Wochenabläufe bedürfen einer genauen Struktur, damit Anna auch ihre wichtigen Therapien machen kann, die der Kleinen das Leben  ein wenig erleichtern sollen. Annas Pflege ist kraft-, zeit- und kostenintensiv und da tut es Daniela gut, zu sehen, dass es viele Menschen gibt, die Annas Schicksal nicht kalt lässt.
„Ich möchte all den lieben Menschen herzlich danken, die mit mir Kontakt aufgenommen haben um uns so liebevoll Mut und Kraft zu wünschen und uns unterstützen“, freut sich die Mutter über das positive Echo auf Annas Geschichte.

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