Einer der betroffenen Lehrer ist Wilfried Böhm, der gleichzeitig auch Gemeindevorstand der ÖVP in Oberschützen ist. „Wir haben eine Ermahnung kassiert und wurden dann Ende September in die Bildungsdirektion bestellt. Dort wurde uns gesagt, dass wir für 90 Tage wo anders zugeteilt werden“, erklärt der jetzt in Bernstein unterrichtende Lehrer.
„Habe keine Akteneinsicht"
Grund für die Ermahnung sei ein Vorfall vor den Sommerferien gewesen (das Ereignis ist dem KURIER bekannt), anschließend sei eine weitere Beschwerde aufgetaucht: „Ich habe keine Akteneinsicht bekommen und bekomme sowieso keine Rückmeldungen mehr von irgendwem.“
Auf den Vorfall angesprochen, erklärt Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz, dass „zu dienstrechtlichen Anfragen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit“ keine Auskünfte erteilt werden können. Es gebe jedoch „natürlich“ und „jederzeit nach Terminvereinbarung“, für den Betroffenen die Möglichkeit zur Akteneinsicht.
Sinnfrage
Doch welchen Sinn hat es Lehrer, die sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben, wo anders unterrichten zu lassen? „Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um eine geeignete Maßnahme, um am Schulstandort weiteren Beschwerden entgegenzuwirken“, so die Bildungsdirektion.
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Und warum die Zuteilung erst nach dem Schulstart und der Besetzung als Klassenvorstand gemacht wurde: „Da erst nach Schulbeginn Beschwerden des Schulstandortes in der Bildungsdirektion eingelangt sind.“
Lehrer Wilfried Böhm sieht die temporäre Zuteilung „von langer Hand geplant“ und er wollte „bis zum letzten Atemzug kämpfen“. Dafür habe er sich bereits Rechtsbeistand geholt. In Bernstein sei er laut eigener Aussage, trotz nur 90 Tagen geplanter Dienstzeit, gefragt worden, ob er nicht Klassenvorstand sein wolle.
Mutter Tanja Krutzler erhofft sich eine baldige Rückkehr. Diese Woche gebe es einen Termin mit der Bildungsdirektion: „Wir machen das alles für die Kinder und werden nicht aufgeben.“ Ein für die vergangene Woche einberufener Elternabend, sei von der Schule via Brief abgesagt worden.
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