Situation für Behinderte am Arbeitsmarkt "dramatisch"
Johannes Berger (Name geändert) hat seit 1999 Multiple Sklerose. Trotz des Handicaps beendete er vor drei Jahren sein Studium Internationale Beziehungen an der FH in Eisenstadt. Danach bekam er sofort einen Job als Controller bei einer spanischen Bank, die ihren Sitz für Österreich in Eisenstadt hat. Trotz der Erkrankung machte der junge Mann seine Arbeit gut. Doch von Tag zu Tag veränderte sich sein Gesundheitszustand. „Der Chef war mit meiner Leistung nicht mehr zufrieden, obwohl er von meiner Krankheit wusste“, sagt Berger im KURIER-Gespräch.
So wie es Johannes Berger geht, geht es derzeit 380 behinderten Menschen im Burgenland, die beim AMS als arbeitslos gemeldet sind. „Die Situation am Arbeitsmarkt für Behinderte ist dramatisch“, sagt Martin Sugetich von der AK-Burgenland.
Innerhalb von fünf Jahren habe sich die Zahl im Land verdreifacht. Sugetich könne sich nicht erinnern je so viele Kündigungsverfahren (in den vergangenen zwei Monaten waren es sechs) von begünstigten Behinderten – Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent – bearbeiten zu müssen.
Spitze des Eisbergs
Die vorliegenden Fälle der AK seien nur die Spitze des Eisberges. Es handelt sich durch die Bank um Arbeitnehmer, die noch dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, der mit 2011 deutlich aufgeweicht wurde, so der Jurist.
Begünstigte Behinderte – die seit 2011 eingestellt wurden, können – wie andere, nichtbehinderte Arbeitnehmer – ohne besondere Gründe jederzeit gekündigt werden. Nur dann nicht, wenn sie vier Jahre beim Betrieb gearbeitet haben. „Dann tun sich die Arbeitgeber schwer“, sagt der AK-Jurist. Dann müsste nämlich zu beweisen sein, dass der behinderte Arbeitnehmer den Tätigkeitsbereich nicht erfüllen kann oder die Arbeit verweigert.
Die AK Burgenland fordert daher rasch Maßnahmen: Eine sofortige Zurücknahme der Wartefrist von vier Jahren auf sechs Monate und eine Erhöhung der Ausgleichstaxe (monatlich zwischen 238 und 355 €), die jene Unternehmen bezahlen müssen, die ihre Verpflichtung zur Beschäftigung von Behinderten nicht erfüllen.
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