Sexuelle Gewalt als "Revanche": 29-Jähriger verurteilt

Prozess am Landesgericht Eisenstadt
Die Vorwürfe: Vergewaltigung, Stalking, gefährlicher Drohung, Nötigung und Körperverletzung. Das Opfer: Die Ehefrau.

Von Gernot Heigl

Die Vergewaltigung seiner Noch-Ehefrau sah ein Burgenländer als Revanche dafür, dass sie ihm zuvor auf beide Po-Backen gegriffen hatte. Schuldig fühle er sich deshalb aber nicht.

Der Prozess im Landesgericht Eisenstadt, geprägt durch zahlreiche wirre Aussagen des Angeklagten, endete am Dienstag mit einer Verurteilung.

Schwere Vorwürfe richtete die Staatsanwältin in ihrem minutenlangen Eröffnungsplädoyer gegen einen 29-jährigen Facharbeiter, geschieden, Vater dreier Kinder und derzeit arbeitslos. Die Rede war von Vergewaltigung, Stalking, gefährlicher Drohung, Nötigung und Körperverletzung. Versuche, die Anklägerin zu unterbrechen, wurden von der Richterin barsch mit „Sie sind jetzt ruhig“ unterbunden.

Als der Beschuldigte dann am Wort war, wischte er bezüglich sexueller Übergriffe jede Verantwortung von sich, gegenüber den anderen Delikten bekannte er sich teilweise schuldig. Auf Fragen der Richterin folgten dann oftmals unverständliche und unzusammenhängende Aussagen. Seinen holprigen Redefluss unterbrach er häufig mit „Keine Ahnung“.

Prozess

Prozess am Landesgericht Eisenstadt.

Daraufhin fragte die Vorsitzende: „Herr Angeklagter, sind Sie nüchtern? Haben sie Medikamente genommen oder Substanzen? Sie reden völlig verwirrt.“ „Nein. Äääh. Ich habe nur wenig geschlafen. Keine Ahnung. Das ist, weil ich nervös bin.“

Schließlich schilderte der Burgenländer Details über den Vorfall. „Ich war von meiner damaligen Ehefrau schon getrennt, habe sie aber an diesem Abend besucht. In der Wohnung war ein anderer Mann. Den habe ich hinausbegleitet und mich in mein Bett gelegt.“

„Warum machen Sie das?“, fragte die Staatsanwältin. „Da habe ich immer schon geschlafen. Kein Platz für einen anderen Mann.“ „Wollten sie mehr oder weniger ihr Revier markieren?“ „Wahrscheinlich. Keine Ahnung. Ja.“ „Ihre Frau hat sie doch mehrmals aufgefordert, ihre Wohnung sofort zu verlassen. Warum sind sie liegen geblieben und nicht gegangen?“ „Das ist mein Bett.“

„Das ist mein Bett“

Der Angeklagte meinte dann, dass er auf dem Bauch gelegen sei und ihn seine damalige Ehefrau plötzlich mit beiden Händen fest an seinem Po gepackt habe. „Mich hat das gestört.“ „Sie wollte Sie aus dem Bett ziehen, damit Sie endlich gehen“, warf die Staatsanwältin ein. „Oder haben sie geglaubt, das sei eine sexuelle Handlung und Aufforderung?“ „Na ja. Keine Ahnung. Vielleicht. Ich habe mich dann halt revanchiert.“

Kopfschütteln im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt unter allen Anwesenden. „Sie hat zu Ihnen mehrmals gesagt: 'Schleich di aus dem Bett. Bitte schleich di aus der Wohnung.' Und Sie meinen, sie wollte Sex mit Ihnen?“ „Na ja. Keine Ahnung. Möglich. Sie hat sich nicht stark gewehrt.“ Die Staatsanwältin weiter: „Sie hat Sie eindringlich aufgefordert mit den Worten 'Hör auf. Ich will das nicht, lass mich los', damit Sie Ihre sexuellen Übergriffe beenden.“

„Glauben Sie wirklich, dass im Rahmen dieses Vorfalles Ihre damalige Ehefrau freiwillig mit ihnen Sex haben wollte?“, fragte die Richterin nach. Darauf der Angeklagte: „Keine Ahnung, was sie wollte. Wer weiß schon, was in einer Frau abgeht?“. „Oder war das ihrerseits eine Art Machtspiel?“. „Ja. Es ist allgemein doch immer ein Machtspiel.“

Bezüglich beharrlicher Verfolgung und Verletzungen seiner damaligen Ehefrau wurden die Vorfälle seitens des Angeklagten teils zugestanden, teils widersprüchlich dagegen argumentiert, wie er das auch in den anderen Anklagepunkten machte.

18 Monate Gefängnis

Nach stundenlanger Verhandlung fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch in allen Punkten mit insgesamt 18 Monaten Gefängnis, sechs davon unbedingt. Zudem erhielt der Burgenländer eine Weisung zur Bewährungshilfe und muss dem Opfer 2.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Rechtlich wurde der Begriff „Vergewaltigung“ umgewandelt in „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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