Schüsse auf Soldaten im Burgenland: Anklage nur wegen Schlepperei

Ungarn macht wegen Corona die Grenzen dicht
Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Schussabgabe nicht belegen. Dem Moldauer (26) wird Widerstand gegen Staatsgewalt und Gemeingefährdung vorgeworfen, aber nicht Mordversuch.

Ein 26-jähriger Moldauer, der im Jänner festgenommen worden war, weil der Verdacht bestand, er habe im Südburgenland an der Grenze zu Ungarn auf Bundesheer-Soldaten geschossen, wird angeklagt - allerdings nicht wegen der damals vermuteten Schussabgabe. Diese habe sich nicht belegen lassen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Freitag zur APA.

Dem Mann würden Schlepperei, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Gemeingefährdung vorgeworfen, aber keine Schüsse.

Die Ermittlungsergebnisse hätten für eine Anklage der vermuteten Schüsse nicht ausgereicht. Diese hätten als Mordversuch gewertet werden müssen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der 26-jährige Moldauer war am 19. Jänner bei einer Fahrzeugkontrolle in Ungarn festgenommen und Anfang März nach Österreich ausgeliefert worden. Ihm wurde damals vorgeworfen, er sei am 17. Jänner mit einem Van, in dem sich zwölf Flüchtlinge befanden, bei Eberau (Bezirk Güssing) über die Grenze gefahren, habe zweimal auf Soldaten geschossen, die ihn kontrollieren wollten, und sei anschließend geflüchtet. Die Schüsse auf die Soldaten wurden ihm aber nicht nachgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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