Schlepper geschlagen? Polizist aus Ungarn freigesprochen

Eine Reihe österreichischer Polizisten steht vor ihren Einsatzfahrzeugen.
Für Gericht ließ sich nicht feststellen, woher eine Kopfwunde rührte

An Schlepperprozessen herrscht am Landesgericht Eisenstadt kein Mangel. Am Montag saß aber kein Menschenschmuggler auf der Anklagebank, sondern ein Polizist aus Ungarn. Zum zweiten Mal schon, der Prozess wegen „Körperverletzung unter Ausübung einer Amtsstellung“ gegen Ferenc G. war Ende Mai zur Ladung weiterer Polizisten vertagt worden (der KURIER berichtete). G. bekannte sich von Anfang an nicht schuldig: „Ich habe mehr als hundert Schlepper festgenommen und keinen verletzt“.

Wie schon am ersten Verhandlungstag fehlte auch diesmal trotz Ladung der serbische Schlepper, der den 52-jährigen Polizisten beschuldigt hatte, ihn bei der Festnahme am 20. Juli 2022 geschlagen und getreten zu haben. Die Abwesenheit des Serben ist nachvollziehbar; gegen Lazar T., der wegen Schlepperei verurteilt wurde und seine Strafe verbüßt hat, besteht ein Einreiseverbot.

Lesen Sie mehr: Warum ein ungarischer Polizist in Eisenstadt vor Gericht steht

Vor einem Jahr war T. mit sieben Flüchtlingen an Bord seines Alfa Romeo 156 in halsbrecherischem Tempo aus Ungarn kommend in der Nähe von Halbturn gestoppt worden. Die Dashcam eines ungarischen Polizeiautos filmte mit. T. hatte nach der Festnahme eine Rissquetschwunde am Hinterkopf – woher diese stammte, sollte der Prozess klären.

Mutmaßungen zur Verletzung

Was aber nicht gelang: Es sei nicht festzustellen, woher die Verletzung stammte, sagte Richterin Melanie Gschiel am Montag, nachdem sie den von Florian Astl (Kanzlei Dax, Wutzlhofer und Partner) verteidigten Polizisten G. freigesprochen hatte.

Drei Polizisten – zwei Österreicher, ein Ungar – konnten als Zeugen wenig zur Herkunft der Verletzung sagen. Einer hielt es für möglich, dass sich der großgewachsene Schlepper beim Herauszerren aus dem Fluchtauto gestoßen haben könnte. Nach der aufreibenden Verfolgungsjagd sei das Ende ziemlich hektisch gewesen, so ein Polizist: „Gelassen war keiner“. Auch der Vorwurf, G. habe den von mehreren Polizisten zu Boden gebrachten Schlepper getreten, habe sich nicht beweisen lassen.

Lesen Sie mehr: Für 50 Euro an der Grenze durchgewunken

G. hatte schon am ersten Verhandlungstag auf eine Richtlinie der ungarischen Polizei verwiesen, wonach aus „taktischen Gründen“ ein Tritt und ein Schlag erlaubt seien, um den Widerstand von Verdächtigen zu brechen – er habe T. aber nicht getroffen. Ob all das verhältnismäßig war, fragte die Richterin. Ihre Antwort: „Davon gehe ich aus“.

Nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Kommentare