Schank-Novelle liegt auf dem Tisch

Schank-Novelle liegt auf dem Tisch
Immer mehr Buschenschenke sperren zu . Die Regeln fürs Ausstecken werden gelockert

Deftige Jausenbrote, kalte Platten sowie Wein aus der eigenen Produktion – diese Köstlichkeiten kredenzt Familie Herczeg aus dem südburgenländischen Gaas seit 2010 ihren Gästen. Viel Herzblut stecke man in den Betrieb, sagt Chefin Melanie Herczeg. Doch die Arbeit wird nicht einfacher. „Das Problem ist, dass immer mehr Buschenschenke zusperren müssen, weil die Jungen den Betrieb nicht weiterführen wollen“, sagt die 44-Jährige. Acht Mal pro Jahr hat ihre Schenke geöffnet. Beide Söhne packen mit an. „Aber wenn du gutes Personal finden und anstellen musst, wird es schwierig.“

379 Buschenschenke gibt es derzeit laut einer internen Zählung der Landwirtschaftskammer (LWK) Burgenland. Zum Vergleich: 2011 waren es noch 480. „Die Zahl der Betriebe nimmt tendenziell ab“, sagt Friederike Schmitl von der LWK. Grund seien u.a. Auflagen wie die Registrierkassenpflicht, die viele ältere Winzer zum Aufgeben bewogen haben.

Begutachtung

Um diesem Trend entgegenzuwirken, soll es nach 39 Jahren nun eine umfassende Novellierung des Gesetzes geben. Der Entwurf liegt zur Begutachtung auf und soll heuer im Landtag beschlossen werden. Konkrete inhaltliche Änderungen sind in drei Bereichen geplant, sagt Agrar-Landesrätin Verena Dunst (SPÖ), die den Entwurf am Donnerstag gemeinsam mit SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon und FPÖ-Klubobmann Géza Molnár präsentierte. „Bisher gab es eine sachlich nicht gerechtfertigte Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerbslandwirtinnen, die einen Buschenschank betreiben. Diese sollen nun gleichgestellt werden.“ Das bedeute, dass in beiden Fällen Weingarten und Buschenschank in Zukunft nicht direkt nebeneinander liegen müssen.

Ein Buschenschank musste nach dem Ausstecken vier Wochen geschlossen haben – so lautet das Gesetz. Das führe vor allem in Tourismusgemeinden, wie jenen rund um den Neusiedler See, zu Problemen. „Vier Wochen während der Hauptsaison zusperren zu müssen, ist für viele geschäftsschädigend“, sagt Schmitl. In Zukunft dürfe man sechs Monate am Stück offen haben, so Dunst.

In Jahren, in denen die Ernte aufgrund von Hagel oder Frost nicht so üppig ausfällt, dürfen die Heurigenbetrieber künftig bis zu 2000 Kilogramm Trauben zukaufen, um damit Wein herstellen zu können.

Entgegen bisher anderslautender Bestimmungen sollen in den bäuerlichen Schenken demnächst auch Süß- oder Salzgebäcke wie Grammelpogatscherln oder Marillenkrapfen auf den Tisch kommen dürfen.

Geplant sei zudem eine Verwaltungsvereinfachung: Statt vor jedem Aufsperren einen Antrag stellen zu müssen, sollen Betreiber mit einer einzigen Meldung alle Ausschankzeiten bekannt geben können.

Melanie Herczeg sieht diese Pläne positiv: „Jede Lockerung des Gesetzes ist ein Vorteil für uns.“

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