Rust: Volksanwalt prüft "Katamaran"
Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich diesen Fall aufgreife", erklärt Volksanwältin Gertrude Brinek, die sich nun für die Barrierefreiheit des Ruster Seerestaurants Katamaran stark macht.
Wie bereits berichtet, hat Hans Jürgen Groß, Präsident des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes Burgenland (ÖZIV), mehrfach kritisiert, dass das Lokal am Ufer des Neusiedler Sees über keinen Behindertenlift verfügt. Dieser war zwar im Baubescheid vorgesehen, wurde aber letztlich nicht errichtet. Damit können Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen das Obergeschoss des Lokals nicht benützen.
Ewald Bulfone, der Geschäftsführer der Seebad AG, die Eigentümer des Restaurants ist, hat den Verzicht auf den Fahrstuhl bisher stets mit den zu hohen Kosten argumentiert: "Der Lift wird nicht gebaut. Die Kosten dafür stehen in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen."
Prüfung
Ein Argument, mit dem sich die Volksanwaltschaft nicht zufrieden gibt. Sie lässt nun prüfen, ob der Baubehörde eine ordnungsgemäße Fertigstellungsanzeige übermittelt wurde, die die Baubehörde zur Benützungsfreigabe des Katamaran legitimierte. Von der burgenländischen Landesregierung wurde in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme angefordert.
Groß ist über die Unterstützung durch die Volksanwaltschaft erfreut. "Wir werden diese Geschichte bis zur letztmöglichen juristischen Instanz durchkämpfen. Ich sehe nämlich nicht ein, warum Menschen mit Behinderung im Fall des Katamaran das Recht verwehrt wird, ihr Leben so zu bestreiten, wie ein Mensch ohne Behinderung", sagt Groß.
Barrierefreiheit
Gerade beim Katamaran würde es sich um einen Neubau handeln, der noch dazu mit öffentlichen Mitteln - darunter auch EU-Gelder - gefördert wurde. "Wohl wissend, dass die EU-Förderung nur bei vollständiger Einhaltung der Barrierefreiheit gewährt wird, hat man hier einfach den Lift gestrichen", ärgert sich der Präsident des Zivilinvalidenverbandes im Burgenland.
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