Rechnungshof: Burgenland war „sorglos, nachlässig und kritiklos“
Seit Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil im Jänner 2019 gegen den Investor Michael Tojner und andere Personen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Betrugs- und Untreue-Verdacht eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hat, war aus dem Eisenstädter Landhaus stets zu hören:
Das Land Burgenland sei bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia (2013) sowie Gesfö und Riedenhof (2015) „offenbar bewusst getäuscht“ worden. Die 23 Millionen Euro, die dadurch ins Landesbudget geflossen waren, seien viel zu wenig gewesen.
Diesem Mantra tritt jetzt der burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) entgegen, der am Mittwoch einen 120-seitigen Prüfbericht zur Causa vorgelegt hat. Beauftragt hatte den BLRH ein türkis-grünes Trio im Rechnungshofausschuss des Landtags.
Hinweise ignoriert
Denn, so Rechnungshof-Direktor Andreas Mihalits zum KURIER, das Land selbst sei beim Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit „sorglos, nachlässig und ohne jedes kritische Hinterfragen“ vorgegangen. Politik und Verwaltung (politischer Referent war in dieser Zeit der frühere LH Hans Niessl, fachlich zuständig waren Landesamtsdirektion und ab 2016 die Finanzabteilung) hätten das „Entziehungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgewickelt“, heißt es im Prüfbericht.
So habe das Land unverständlicherweise „von der umfassenden Erhebung und Bewertung aller Liegenschaften der Gesfö und Riedenhof abgesehen“. Im Oktober 2015 – die rot-blaue Landesregierung war drei Monate im Amt – holte das Land ein Verkehrswertgutachten für 20 Liegenschaften mit 823 Wohnungen ein; laut Aktenlage gab es aber zumindest 51 Liegenschaften mit 1.595 Wohnungen.
Die von Doskozil in Folge einer Anzeige des Wiener Grünen-Klubchefs David Ellensohn ab Ende 2018 eingeleitete nochmalige Überprüfung der Aberkennungsverfahren kam für Gesfö und Riedenhof hingegen auf 54 Liegenschaften und einen Verkehrswert von 137,5 Millionen Euro.
Warum das Land Jahre zuvor so weit darunter geblieben ist, bleibt vorerst rätselhaft, denn Hinweise gab es zuhauf: Der Revisionsverband gemeinnütziger Bauvereinigungen hat im August 2015 darauf hingewiesen, dass „erhebliche stille Reserven zu erwarten“ seien und „zur Bemessung der endgültigen Geldleistung die Beiziehung eines unabhängigen Liegenschaftssachverständigen“ nötig wäre. Stattdessen zog das Land damals eine Rechtsanwaltskanzlei und einen Wirtschaftsprüfer bei. Kosten: eine halbe Million Euro. Erfolg laut Rechnungshof: mäßig.
Im Burgenland warten jetzt alle auf die Staatsanwaltschaft.
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