PV-Anlage in Güssing: LVwG bestätigte Aus für Volksbefragung

PV-Anlage in Güssing: LVwG bestätigte Aus für Volksbefragung
ÖVP-Vizebürgermeister Alois Mondschein erwägt jetzt den Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat entschieden, dass in Güssing keine Volksbefragung gegen eine Photovoltaik-Anlage stattfinden muss - und wies damit die Beschwerde der ÖVP, die eine solche angestrebt hatte, ab.

Vizebürgermeister Alois Mondschein (ÖVP) will weiterhin gegen die Anlage vorgehen und erwägt den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), bestätigte er am Dienstag gegenüber der APA einen Bericht der Kronenzeitung.

LVwG-Vizepräsident Thomas Giefing erklärte auf APA-Anfrage, dass Mondscheins Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde. Bei der betreffenden Photovoltaik-Anlage handle es sich um eine Frage der überörtlichen Raumplanung, die durch eine landesgesetzliche Bestimmung abschließend geklärt worden sei - die Planung wurde somit der Gemeinde entzogen. Rechtsmittel gegen die LVwG-Entscheidung sind möglich, so Giefing.

Ein solches möchte der Vizebürgermeister auch ergreifen, „weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass ein Großteil gegen diese Monsteranlage ist“, betonte Mondschein. Er will sich dazu mit der Landespartei abstimmen.

Die SPÖ forderte indes in einer Aussendung eine „Rückkehr zur Sachlichkeit“. „Jeden Tag lesen und hören wir von der Energiekrise, die Menschen sorgen sich, wie sie durch den Winter kommen und ihre Häuser und Wohnungen heizen können. Umso wichtiger sind derartige Vorzeigeprojekte wie jenes in Güssing“, stellte Energiesprecher Wolfgang Sodl fest.

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