Prozesse nach Unfällen: "Ich rühre nie wieder Alkohol an"

Prozesse nach Unfällen: "Ich rühre nie wieder Alkohol an"
Nach dem Tod zweier Jugendlicher: Ein Unfalllenker wurde verurteilt, ein zweiter muss sich am Freitag verantworten.

Stefanie G. wurde nur 17 Jahre. Die angehende Friseurin aus dem Südburgenland starb im Juni nach einem Verkehrsunfall. Ein 19-Jähriger, der ebenfalls im Wagen saß, ist seit dem Unglück querschnittgelähmt.

Jetzt musste sich der 41-jährige Lenker des Unfallwagens am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Der arbeitslose Südburgenländer war u.a. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Vier Mal war dem 41-Jährigen der Führerschein bereits abgenommen worden. "Ich habe sieben Jahre keinen Alkohol getrunken. Dann habe ich Probleme in der Firma bekommen, da fing es wieder an", sagte er vor Gericht.

Discotour

Reichlich Alkohol sei auch in der Nacht vor dem schrecklichen Unfall geflossen, der sich zu Christi Himmelfahrt auf der B 63 bei Großpetersdorf ereignet hatte (der KURIER hat berichtet).

"Wir waren die ganze Nacht in Discos unterwegs. Am Schluss waren wir noch in einer Nachtbar. Er ( der Angeklagte, Anm. ) ist noch länger im Lokal geblieben, wir haben im Auto gewartet", sagte der 30-jährige Beifahrer vor Gericht als Zeuge aus. Die 17-jährige Stefanie sowie der 19-Jährige saßen im Fond des Wagens, als der Lenker gegen 6.30 Uhr morgens die Heimfahrt antreten wollte. In einer Linkskurve kam der Mitsubishi von der Fahrbahn ab, stürzte über eine zehn Meter hohe Böschung, prallte gegen einen Baum und überschlug sich mehrmals.

1,36 Promille Alkohol hatte der Lenker zum Unfallzeitpunkt im Blut. Auch die Geschwindigkeit sei - so die Anklage - mit 120 km/h deutlich überhöht gewesen.
Stefanie musste mit dem Hubschrauber in ein Grazer Spital geflogen werden, wo sie wenige Tage später an den Kopfverletzungen verstarb.

Das Gericht verurteilte den Südburgenländer zu 16 Monaten unbedingter Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich weiß, was ich getan habe. Ich werde nie wieder Alkohol anrühren", sagte der 41-Jährige danach zum KURIER. Mit dem 19-Jährigen, der nun im Rollstuhl sitzt, habe er weiterhin Kontakt. "Er ist mir nicht böse und macht mir auch keine Vorwürfe."

Gutachten

Ein gerichtliches Nachspiel hat auch der schwere Verkehrsunfall, der sich im März auf der B 50 bei Wulkaprodersdorf ereignet hatte. Der 16-jährige Marcel R. starb, drei weitere Jugendliche wurden zum Teil schwer verletzt. Der 17-jährige Unfalllenker wurde ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Beim ersten Prozesstermin Ende September bekannte sich der 17-Jährige nicht schuldig. Er habe wegen eines Fußgängers, der auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs war und ihm vors Auto gesprungen sei, den Wagen verreißen müssen, wodurch es zum dem tragischen Unglück kam.
Der Fußgänger wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingt sowie zu einer Geldstrafe über rund 1000 Euro verurteilt.

Der Lenker war beim Unfall nicht alkoholisiert, sei aber mit 120 km/h zu schnell unterwegs gewesen, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Der 17-Jährige erklärte, er sei höchstens 110 km/h gefahren. Am Freitag wird am Landesgericht Eisenstadt weiterverhandelt. Ein Sachverständiger soll klären, wie schnell der 17-Jährige unterwegs war.

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