Prozess um versuchte Vergewaltigung vertagt

Symbolbild
Ein 46-Jähriger soll eine Bekannte mit einer Gaspistole in der Hand zum Sex aufgefordert haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

Weil er einer Bekannten gesagt haben soll, sie müsse mit ihm Sex haben und dabei eine Gaspistole durch das offene Fenster in die Wohnung der 61-Jährigen gehalten haben soll, ist ein 46-jähriger Nordburgenländer am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Die Anklage warf ihm versuchte Vergewaltigung vor. Der Mann bekannte sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.

Der Angeklagte, der dem Alkohol zuspreche, habe im August des Vorjahres zunächst im Hof des von beiden bewohnten Hauses vor der Frau seinen Penis entblößt. Dabei habe er ein Messer in der Hand gehalten und zur 61-Jährigen "tucki, tucki" gesagt - als Synonym dafür, dass er Geschlechtsverkehr haben wolle - schilderte Staatsanwalt Heinz Prinke. Nachdem die Frau sich in ihre ebenerdige Wohnung zurückgezogen und zugesperrt hatte, habe der 46-Jährige einen Gasrevolver durchs Fenster gehalten und dabei gesagt, "sie muss mit ihm Sex haben, sonst wird er sie erschießen". Die Bekannte rief daraufhin die Polizei.

Mann bekennt sich "nicht schuldig"

"Mein Mandant ist nicht geständig. Er wird zu Unrecht beschuldigt", stellte Verteidiger Martin Lehner fest. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe: Vielmehr habe die Frau, die zusammen mit ihrem Mann in dem Haus wohnte, immer wieder seine Nähe gesucht. Wenn man im Garten zusammengesessen sei, habe sie sich "in die Mitte hineingesetzt und immer wieder irgendwo hingegriffen". "Sie ist 61 und hat 160 Kilo. Das ist sicher nicht meines", meinte der 46-Jährige. Dass er mit dieser Schätzung allerdings übertrieben hatte, wurde bei Wiedergabe der Aufzeichnung von der kontradiktorischen Befragung der Frau deutlich.

An dem betreffenden Tag sei sie zu ihm gekommen und habe ihn am Oberschenkel berührt. Er sei zu dem Zeitpunkt "leicht alkoholisiert" gewesen: "Ich habe vier Bier getrunken und Medikamente genommen", erzählte der Burgenländer. Er wäre damals impotent gewesen. Den Antrag, diesen Umstand durch ein Gutachten feststellen zu lassen, wies der Vorsitzende des Schöffengerichts, Wolfgang Rauter, ab.

"Mehrfach entblöst"

Der 46-Jährige sah den Grund für die Vorwürfe darin, dass er die Bekannte aufgefordert hatte, bis zum Herbst aus der Wohnung auszuziehen, die er für seine 92-jährige Großmutter benötigt habe. Die 61-Jährige erzählte in ihrer per Video aufgezeichneten Befragung, der Angeklagte habe sich in den drei Wochen, während der sie sich in seinem Haus aufgehalten habe, mehrfach vor ihr entblößt. Der Mann trinke manchmal und manchmal nehme er Marihuana zu sich, das er selbst züchte, trockne und verkaufe.

Ob er Drogen konsumiert hatte oder nicht: "Er will unbedingt mit mir Sex haben", schilderte die Frau. Als der Angeklagte mit der Gaspistole gedroht habe, habe sie sich in einer Ecke ihrer Wohnung versteckt und die Polizei gerufen, die nach wenigen Minuten zur Stelle war.

Der Prozess wurde auf 6. März vertagt. Begonnen hatte das Verfahren mit dem Austausch eines Geschworenen, der die Republik Österreich nicht anerkennt und sich stattdessen auf den "Staat Burgenland" beruft.

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