Prozess nach "Tragödie der Sonderklasse"
Schon vor Prozessbeginn wurde deutlich, wie schwer der Angeklagte an dem Erlebten zu tragen hat. "Ich bitte Sie, nicht zu fotografieren. Meinem Mandanten geht es psychisch sehr, sehr schlecht", bat Anwalt Mirko Matkovits, der einen 49-jährigen Forchtensteiner verteidigte, der sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht verantworten musste.
Nicht zugelassen
Der Mann war von seinem Sohn gebeten worden, ihn und Freunde am Ostersonntag mit einen Traktor samt Anhänger zum Polterabend zu chauffieren. Josef G. willigte ein. Der benützte Anhänger war aber nicht für den Verkehr und den Transport von Personen zugelassen und hätte nur mit 10 km/h betrieben werden dürfen.
In einer Rechtskurve kippte der einachsige Anhänger. Die 17 Burschen wurden abgeworfen und zum Teil schwer verletzt. Sie erlitten unter anderem Trümmerbrüche der Schlüsselbeine, einen Milzriss sowie einen Augenhöhlenbruch.
"Keiner der Buben hat sich gerührt. Ich dachte, sie sind alle tot. Es tut mir so leid, dass das den Buben passiert ist", sagt der sichtlich gezeichnete Angeklagte, der einen schweren Schock erlitten hatte und seither in psychologischer Betreuung ist. Über den Unfallhergang selbst kann er bis heute nicht reden.
Unglücksfaktoren
"Die Fahrgeschwindigkeit (32 km/h, Anm.) war etwas zu schnell und die Personen sind gestanden. Wären die Personen im Anhänger auf dem Plateau gesessen, hätte das bewirkt, dass der Schwerpunkt niedriger gewesen wäre. Dadurch wäre die Kippgeschwindigkeit erst bei einer höheren Geschwindigkeit eingetreten. Leider war es so, dass in diesem Fall mehrere Unglücksfaktoren zusammengespielt haben", erläuterte der Gerichtsgutachter, Verkehrstechniker Josef Plank.
"Mein Mandant hat seinem Sohn einen Gefallen getan. Was herausgekommen ist, ist eine Tragödie der Sonderklasse", machte auch Matkovits auf die tragischen Umstände aufmerksam. Auch das Gericht berücksichtigte diese Faktoren. Vorsitzende Birgit Falb verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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