Pensionistin getötet: Lebenslang für Täter
Donnerstag, 9.45 Uhr: Der 60-jährige Angeklagte betritt mit schwarzem Anzug, gepunkteter Krawatte und großen Hoffnungen den Verhandlungssaal E des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien. Eindringlich fleht er den Drei-Richter-Senat (Vorsitz: Senatspräsident Christian Dostal) an. "Ich möchte eine Chance, meine sechs Kinder in meinem Leben noch einmal in Freiheit sehen zu können."
Wie der KURIER berichtete, wurde der 60-jährige gebürtige Argentinier Ende Jänner am Landesgericht Eisenstadt wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann wurde für schuldig befunden, die 72-jährige Pensionistin Lydia Dobija im Juli 2010 bei Nickelsdorf vorsätzlich getötet und ihren Leichnam misshandelt zu haben.
Richter Alfred Ellinger begründete das "Lebenslang" damals auch mit der "besonderen Brutalität der Tat". Zur Erinnerung: Der Angeklagte hatte behauptet, die Frau mit einem Faustschlag sowie einem Schlag mit der Lenkradsperre im Auto getötet zu haben. Diese Darstellung wurde vom Gerichtsmediziner widerlegt. Lydia D. seien mindestens zehn Schläge zugefügt worden – außerhalb des Pkw. Der Fundort der Leiche, die er mit Benzin übergossen und angezündet hatte, sei auch der Tatort gewesen.
Brutalität
Um die Frage der Brutalität ging es am Donnerstag auch bei der Berufungsverhandlung am OLG. "Was bedeutet ’besondere Brutalität’? Gibt es einen Mord, der nicht brutal ist?", sagt Verteidiger Farid Rifaat in seinem Plädoyer. Dobija habe sich Hoffnungen auf eine Beziehung mit dem Mann gemacht. Sie habe ihn schwer beleidigt und dadurch sei es zu der Tat im "Verzweiflungsrausch" gekommen, so Rifaat. Der Angeklagte beteuerte abermals, wie leid ihm das Ganze tue. "Ich werde bis an mein Lebensende nicht mehr glücklich sein. Meine Familie leidet unter der Situation."
Der Senat blieb ungerührt und bestätigte das Urteil der ersten Instanz. "Ja, jeder Mord ist brutal. Die Brutalität ist aber steigerungsfähig. Und die Verletzungen bei dem Opfer zeugen von einer besonderer Brutalität. Die Frau hatte keine Chance, sie konnte sich nicht zur Wehr setzen", sagte Senatspräsident Dostal.
"Ich habe mich aber ein paar Tage nach der Tat gestellt", wirft der Angeklagte ein. Doch es nützt ihm nichts, das "Lebenslang" wird auch in zweiter Instanz bestätigt. Eine Chance auf eine vorzeitige Entlassung gibt es erst in 15 Jahren.
Der 60-Jährige ist in der Justizanstalt Eisenstadt untergebracht. Er will nach Stein übersiedeln, damit ihm seine Familie öfter besuchen kann.
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