Ombudsstelle soll über Tötung von Tieren entscheiden

Ombudsstelle soll über Tötung von Tieren entscheiden
Tierschützer und Grüne üben an Passus im Landessicherheitsgesetz zur Tötung von abgenommenen Tieren Kritik.

„Ist eine Unterbringung gemäß Abs. 2 und 3 (auf Kosten des Halters oder unentgeltlich, Anm.) unmöglich, können diese Tiere auf Kosten des Verursachers nach Anhörung der Tierschutzombudsstelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung nach Maßgabe tierschutzrechtlicher Bestimmungen schmerzlos getötet werden, wenn die Tierschutzombudsstelle einer Tötung nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.“ Dieser Passus im neuen Landessicherheitsgesetz erhitzt die Gemüter.

Burgenlands Grüne erneuerten im Zuge der entflammten Diskussion ihre Forderung, die Tierhaltung aus dem Landessicherheitsgesetz herauszunehmen und ein eigenes Tierhaltungsgesetz auszuarbeiten. Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) habe für Tierhaltung „sichtbar keine Kompetenz“, meinte dazu Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller.

Kritik

Auch „Vier Pfoten“ orten einen Widerspruch zum im bundesweiten Tierschutzgesetz festgeschriebenen Tötungsverbot: „Die Möglichkeit der Tötung eines gesunden Tieres aus reinen Kostengründen ist ein unerträglicher Rückschritt für den Tierschutz“, meint dazu Martina Pluda von „Vier Pfoten“. „Euthanasie gesunder Tiere“ befürchtet auch die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic. Nach dem Entwurf des burgenländischen Sicherheitsgesetzes sei es „sehr wohl möglich, gesunde Tiere, auch Fundtiere zum Beispiel, nur aus dem Grund zu euthanasieren, weil keine unentgeltliche Unterkunft für diese gefunden werden kann“, schrieb Petrovic in einem Offenen Brief.

Ombudsstelle soll über Tötung von Tieren entscheiden

Ombudsstelle

FPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz versteht die Kritik nicht. „Wir haben das Gesetz im Sinne der Tiere verschärft. Bisher haben etwa Kampfhunde auf Anordnung der Behörde getötet werden können“, sagt Tschürtz im KURIER-Gespräch. Durch das neue Gesetz muss in jedem Fall die Tierschutz-Ombudsstelle zu Rate gezogen werden, die auch einen Sachverständigen beiziehen kann – ob eine Tötung gerechtfertigt ist. „Somit hat die Ombudsstelle bei jedem Fall ein Veto-Recht, was es bisher noch nicht gab“, sagt Tschürtz.

Die geplante Bestimmung widerspreche weder dem Tierschutzgesetz noch der Verfassung. „Wenn es Möglichkeiten gibt, werden wir diesen Passus noch nachschärfen“, sagt Tschürtz. Bis 24. Jänner befindet sich der Landessicherheitsgesetz-Entwurf noch in der Begutachtung. Einige stilistische Veränderungen vom Innen- und Sozialministerium seien laut Tschürtz bereits darin berücksichtigt worden.

„Es gibt auch sonst viele Anregungen“, sagt der Landesvize. Die Angst der Tierschutzvereine sei jedenfalls haltlos.

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