Neunjährigen mit Messer verletzt: Mutter vor Gericht

Neunjährigen mit Messer verletzt: Mutter vor Gericht
Bub erlitt leichte Verletzungen. Der Staatsanwalt beantragt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Ein Geschworenensenat muss heute, Montag, über das weitere Schicksal einer 41-jährigen Burgenländerin entscheiden. Die Frau soll  laut Anklage  im Juli des Vorjahres versucht haben, ihren damals neunjährigen Sohn mit einem Küchenmesser vorsätzlich zu töten. Die Frau habe sich laut Gutachten in einem psychotischen Zustand befunden, erklärt der Staatsanwalt. Er beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

Keine Aussage vor Gericht

Die Frau wollte vor Gericht keine Angaben machen und entschlug sich der Aussage. Laut einem psychiatrischen Gutachter habe die Frau schon länger psychische Probleme und ist nicht zurechnungsfähig.

Bereits 2018 habe die 41-Jährige eine Psychose erlitten. Die Medikamente habe sie bis Anfang 2020 genommen, schildert ihre Tochter als Zeugin vor Gericht. „Dann hat sie gemeint, dass es ihr besser geht und sie hat die Medikamente abgesetzt." Doch etwa eine Woche vor dem Vorfall sei es ihrer Mutter plötzlich schlecht gegangen.

Tochter versuchte zu helfen

„Sie konnte nicht schlafen, ist von einem Raum zum anderen gegangen“, schildert die Zeugin. Sie habe versucht, bei verschiedenen Institutionen Hilfe zu holen. „Aber mir wurde gesagt, da kann man nichts machen. Wenn meine Mutter nicht selbst Hilfe möchte und sie nicht für sich und andere eine Gefahr darstellt, könne man sie nicht zwingen.“

Auch ihr gegenüber habe sich die Mutter nicht geöffnet. „Ich habe sie immer wieder gefragt, was los sei, aber meine Mutter wollte nicht reden.“ Zu dem Vorfall war es schließlich in der Nacht Mitte Juli gekommen.

Durch Schreie wach geworden

Gegen 4.30 Uhr sei der Lebensgefährte der Frau durch die Schreie des Sohnes wach geworden. Er habe diesen verletzt im Kinderzimmer vorgefunden, die Mutter sei nicht mehr im Raum gewesen.

Laut der medizinischen Sachverständigen hatte das Kind eine 0,5 Zentimeter lange und 0,7 Zentimeter große Schnittwunde erlitten. Die Verletzungen seien als leicht einzustufen.

Was die Mutter zu der Tat bewogen hat, ist beim Prozess schwer zu rekonstruieren. Es gibt wenig, was wir über diesen Vorfall wissen, erklärte der Verteidiger der 41-Jährigen. Auch der Sohn wollte nicht gegen seine Mutter aussagen.

Bei einer ersten Befragung hatte die Frau angegeben, keine Medikamente mehr gehabt zu haben. „Ich kam in einen Gedankenkreis. Das war ein Fehler“, liest die Vorsitzende Richterin aus dem Vernehmungsprotokoll vor.

Psychiatrisches Gutachten

„Sie ist eine grundgütige, friedliche Person“, erklärte der psychiatrische Gutachter. Um ihre Kinder habe sie sich rührend gekümmert. Auch mit der Tochter und dem Sohn stehe die Frau weiter in Kontakt.  
Bei der Tat sei sie durch die Psychose aggressiv geworden.

„Sie war der Überzeugung, dass die Mafia ihren Sohn töten wolle oder ihm Leid antun wolle.“ Ihre Lösung sei es gewesen, sie bringe ihren Sohn und dann sich selbst um. Bei einer späteren Befragung habe sie dann angegeben, dass sie sehr glücklich sei, dass nicht mehr passiert sei, schildert der Sachverständiger. 

"Gute Chancen"

„Sie hat gute Chancen, dass sie bei gutem Wind und Wetter wieder rauskommt.“ Bei einer entsprechenden Behandlung sehe er die Chance, dass die Frau mit ihrem Sohn ein „sehr langes, positives, gemeinsames Leben führen könne. Für eine Entlassung und eine Rückkehr zur Familie sei es aber noch zu früh.

Das Geschworenengericht stellte mit acht zu null Stimmen ihre Unzurechnungsfähigkeit fest. Der Verteidiger sah nicht erwiesen, dass die Frau ihren Sohn tatsächlich töten wollte. „Wenn sie ihren Sohn töten will in diesem Moment, dann schafft sie das, dann macht sie das“, betonte er. Die Stichverletzung sei aber nur 0,7 Zentimeter tief gewesen.

Das Gericht sei zum Schluss gekommen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh sei, sie zu entlassen, und dass eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zielführender sei, erläuterte Lückl bei der Urteilsverkündung. „Aber Sie sind auf einem sehr guten Weg. Ich bin guter Dinge, dass Sie sich dort sicher nicht über Jahre aufhalten werden“, sage sie. Das Urteil ist rechtskräftig.

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