Seidls "Nazi-Keller": Anklage gegen Besitzer

Seidls "Nazi-Keller": Anklage gegen Besitzer
Vor Monaten sorgte der Film "Im Keller" für Aufregung. Jetzt wird Josef O. aus Marz angeklagt.

Für viel Aufregung sorgte vor einigen Monaten Szenen des Films von Ulrich Seidl "Im Keller". Fünf Männer wurden in einem Keller in Marz gefilmt als sie sich unter voller Nazi-Objekte samt Hitler-Bild und Hakenkreuzfahne zuprosteten. Das war im Herbst.

Während noch ein Beamter des Verfassungsschutzes vor einigen Monaten gemeint hat, dass er sich nicht vorstellen könne, dass gegen den Besitzer und auch nicht gegen die vier Akteure Anklage wegen Wiederbetätigung erhoben wird, hat sich nun das Blatt gewendet. Der Keller-Besitzer Josef O. wird von der Eisenstädter Staatsanwaltschaft „nach siebenmonatiger intensiver Durchsicht der Akten“ angeklagt und zwar nach dem §3g (Wiederbetätigung).

"Das Ermittlungsverfahren hat dementsprechende Ergebnisse gebracht“, sagt Staatsanwalt Roland Koch. Es bestehe nun der dringende Verdacht, dass sich der Keller-Besitzer wieder betätigt hat. Alles was er gemacht hat wisse man aus dem Film heraus. „Da dringt was nach außen, die Tathandlungen sind im Film ersichtlich“, sagt Koch.

Der Besitz von Nazi-Devotionalien sei zwar nicht strafbar, die Zurschaustellung sehr wohl. (Sie könnte allenfalls nur als Verwaltungsdelikt bis 4000 € nach dem Abzeichengesetz geahndet werden.)

"Nur Sammler"

Josef O., meinte in einem KURIER-Interview im Herbst, dass er „nur Sammler“ sei und mit den Nazis nichts am Hut hätte. Das Hitlerbild habe er nach Bekanntwerden des Films aber trotzdem nicht von der Wand genommen.

Dass er sich auf den Film „Im Keller“ bzw. auf Ulrich Seidl eingelassen habe, sei „ein Blödsinn“ gewesen. Gestern war Josef O. für den KURIER nicht erreichbar. Er hat jetzt eine neue Handy-Nummer.

Wann der Prozess stattfindet ist noch nicht klar. Und zwar aus einem einfachen Grund. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Falls es zu einer Verurteilung kommt, drohen Josef O. ein bis zehn Jahre Haft. Gegen die vier anderen Akteure im Film wurde das Verfahren eingestellt.

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