Reisen nach Ungarn und Slowakei? Was Sie jetzt unbedingt beachten müssen

An den offenen Grenzübergängen im Nordburgenland liegen Seuchenteppiche.
Maul- und Klauenseuche, Grenzkontrollen, Einfuhrverbot: Wer über Ostern ins Ausland reist oder zurückkehrt, muss im Burgenland mit Einschränkungen rechnen.
Wegen der aktuellen Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche in Ungarn und der Slowakei bleiben umfassende Schutzmaßnahmen aufrecht. Besonders betroffen: der Reiseverkehr über kleine Grenzübergänge.
21 Übergänge im Burgenland sind weiterhin gesperrt, darunter Routen bei Andau, Baumgarten oder Schattendorf.
MKS-Vorkehrungen beim Osterverkehr
- Andau - Jánossomorja
- Andau - Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
- Baumgarten – Sopron
- Deutsch Jahrndorf – Rajka
- Deutschkreutz - Harka
- Deutschkreutz – Nagycenk
- Halbturn - Várbalog
- Halbturn - Várbalog (Albertkazmerpuszta)
- Klostermarienberg - Olmod
- Loipersbach - Ágfalva
- Lutzmannsburg - Zsira
- Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
- Lutzmannsburg (Therme) - Zsira
- Neckenmarkt - Harka
- Nickelsdorf - Rajka
- Nikitsch – Sopronkövesd
- Nikitsch - Zsira
- Ritzing (Helenenschacht) - Sopron (Brennbergbánya)
- Schattendorf - Ágfalva
- Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
- Wallern - Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern)
An den offenen Übergängen sind Seuchenteppiche installiert – Fahrzeuge müssen diese zur Desinfektion überfahren. In Grenznähe kontrolliert die Exekutive verstärkt, ob verbotene tierische Produkte eingeführt werden.
Alle Grenzübergänge in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind weiterhin offen, auch dort wird jedoch kontrolliert.
- Kittsee – Jarovce (A6)
- Nickelsdorf – Hegyeshalom 1 (A4)
- Nickelsdorf – Hegyeshalom 2
- Pamhagen – Fertöd
- Klingenbach - Sopron
- St. Margarethen – Sopronköhida
- Deutschkreutz - Kopháza
- Rattersdorf – Köszeg
"Beachten Sie unbedingt alle Vorsichtsmaßnahmen, bringen Sie insbesondere keine Tiere oder tierischen Produkte mit", appelliert Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner. Auch Verkehrslandesrat Heinrich Dorner warnt: "Planen Sie genügend Zeit ein, um für etwaige Verkehrsverzögerungen gerüstet zu sein."
Verboten ist laut MKS-Verordnung unter anderem die Einfuhr von Frischfleisch, Rohmilch, Mist, Jagdtrophäen oder lebenden Klauentieren aus den Sperrzonen.
Dazu gehören konkret:
- lebende, empfängliche Tiere,
- frisches Fleisch wie Faschiertes, Cevapcici, Rohwürste (z.B. Salami), jedes nicht durcherhitzte Fleisch. Erlaubt sind z.B. gekochte Würste, lang gesalzene oder lang gereifte Fleischprodukte,
- Rohmilch und Kolostrum (= Erstmilch),
- rohe Nebenprodukte der Schlachtung (alle Teile von geschlachteten/getöteten Tieren, z.B. Herz, Niere, Leber, Köpfe, Klauen, Häute, Därme etc.),
- Gülle und Mist,
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke (= Fell), erlegtes Wild,
- Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh, soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 geerntet wurden.
Auch Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Wild in der Decke dürfen nicht mitgeführt werden – sofern sie nach dem 1. März 2025 geerntet oder erlegt wurden.
Die Behörden im Burgenland setzen auf Aufklärung und Kontrolle, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Haider-Wallner betont: "Sicherheit geht vor!"
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