Maul- und Klauenseuche: Kleine Grenzübergänge öffnen um Mitternacht

Nach mehreren Wochen intensiver Überwachung endet mit 20. Mai die sogenannte „weitere Sperrzone“ im Nord- und Mittelburgenland, die nach Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei eingerichtet worden war.
Mit dieser Aufhebung werden ab 21. Mai, 0.00 Uhr, insgesamt 21 kleine Grenzübergänge zwischen dem Burgenland und Ungarn wieder geöffnet.
Gleichzeitig bleiben jedoch wichtige Schutzmaßnahmen bis 30. Mai bestehen, insbesondere das Einfuhrverbot für empfängliche Tiere und deren Produkte sowie veterinärbehördliche Grenzkontrollen.
Die zwischenzeitlich an den offenen Grenzübergängen (u.a. Kittsee – Jarovce, Nickelsdorf – Hegyeshalom, Pamhagen – Fertőd) ausgelegten Seuchenteppiche werden nun ebenfalls entfernt.
Schutzmaßnahmen und Einfuhrverbot gelten bis 30. Mai
Zwar konnte ein Übergreifen des MKS-Virus auf Österreich erfolgreich verhindert werden, doch bleibt in Ungarn weiterhin eine Sperrzone bestehen. Aus diesem Grund gelten bis zum 30. Mai 2025 weiterhin:
Einfuhrverbot für empfängliche Tiere und tierische Produkte aus der ungarischen Sperrzone.
Veterinärbehördliche Kontrollen an relevanten Grenzübergängen.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Mit der Unterstützung vieler Menschen haben wir es geschafft, ein Übergreifen der gefährlichen Tierseuche ins Burgenland zu verhindern.“ Und sie mahnt zur Vorsicht: „Ich ersuche alle Reisenden dringend, das Einfuhrverbot für Fleisch und bestimmte Lebensmittel auch weiterhin zu beachten.“
Fokus auf Biosicherheit bleibt hoch
Um auch künftig Tierseuchen zu verhindern, werden die Biosicherheitsmaßnahmen in österreichischen Tierhaltungsbetrieben verschärft fortgeführt. Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen, zu dokumentieren und erhöhte Hygienestandards einzuhalten.
Auch Tiertransporteure und Veranstalter von Tiermärkten, -schauen oder -messen müssen künftig detaillierte Präventionsmaßnahmen vorlegen.
Zentrale Anforderungen dabei sind:
Reinigungs- und Desinfektionspflicht für Transportmittel.
Bereitstellung geeigneter Desinfektionsmittel bei Veranstaltungen.
Risikoabschätzungen für betriebsfremde Personen und Tätigkeiten.
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