Mattersburger Pensionist kämpft um sein Recht

Eigentlich wollte Eugen Radel nur mehr seine Pension genießen. Aber jetzt muss sich der 88-jährige ehemalige Anwalt mit den gesundheitlichen Folgen eines verhängnisvollen Unfalls herumschlagen und mit einem Rechtsstreit wegen der dem Unfall folgenden medizinischen Behandlung.
Der Arzt seines Vertrauens, ein Mediziner im Schwechater Raum, habe ihm nach dem Unfall zu einer Operation geraten. Schon einmal habe ihn dieser erfolgreich operiert und seine Rückenschmerzen geheilt, erzählt Radel. Die zweite Operation nach dem Verkehrsunfall sei aus späterer Sicht jedoch unnötig gewesen und habe nur Probleme verursacht, meint der Pensionist und fordert Schadenersatz vom Arzt. In der Materie selbst kennt sich Radel übrigens aus, war er doch in seiner aktiven Zeit als Anwalt selbst oft als Vertreter von Unfallbeteiligten in Ostösterreich tätig.
Der verhängnisvolle Unfall passierte im Jänner 2016, Radel und seine Gattin wurden dabei verletzt. Auf einem Röntgenbild wurde eine Verschiebung der Bandscheibe um rund acht Millimeter entdeckt. Die besagte Operation folgte, die Bandscheibe wurde entfernt, die Stelle verschraubt.
„Jeden Tag Schmerzen“
Eigentlich hätte das die Heilung sein sollen, doch damit begannen die gesundheitlichen Probleme erst. Zunächst wurde eine Wade taub, dann ließ das Gefühl in den Fingern der linken Hand nach, einer ist seither krumm. Bei einer weiteren Operation wurde dem Pensionisten Haut vom Unterschenkel an den mittlerweile verfärbten Arm transplantiert. „Der Arm war schwarz. Er hatte jeden Tag nur mehr Schmerzen“, erinnert sich seine Frau. Auch das rechte Hüftgelenk machte Probleme, eine weitere Operation stand an. Darüber hinaus bekam Radel im Krankenhaus eine Lungenentzündung.
Radel forderte Schadenersatz vom Mediziner, verlor und legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Gutachten eines Sachverständigen stützt die Ansicht Radels: Der Verkehrsunfall sei „in keinster Weise geeignet“, die Verschlechterung an der Wirbelsäule herbeigeführt zu haben. Die Operation sei in weiterer Folge unnötig gewesen. Ohne OP hätten Spät- oder Dauerfolgen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ausgeschlossen werden können.
Radel sieht sich im Recht und wartet auf die nächste Verhandlung. Fortsetzung folgt.
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