"Machetenmann": Witwe will weitere Erhebungen

"Machetenmann": Witwe will weitere Erhebungen
Anfang des Jahres kam es in Bad Sauerbrunn zu einem Polizeieinsatz mit Todesfolge. Die Witwe des Erschossenen akzeptiert die Einstellung des Verfahrens nicht

Nach der Einstellung des Verfahrens gegen jenen Polizisten, der Anfang des Jahres bei  einem Einsatz in Bad Sauerbrunn einen mit einer Machete bewaffneten 55-jährigen gebürtigen Deutschen erschossen hatte, wollte dessen Witwe im August von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eine Begründung für die Einstellung, wie der KURIER berichtete. 

Mit der schriftlichen Begründung durch die Anklagebehörde war die Hinterbliebene offenbar nicht zufrieden, denn jetzt hat sie den nächsten Schritt gesetzt und "einen Fortführungsantrag gestellt", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem KURIER am Freitag mit.

Der Antrag erging an das Landesgericht Eisenstadt, das nun von der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme anfordern wird. Danach entscheidet das Gericht, ob der Fortführungsantrag zugelassen oder abgelehnt wird. Bis zur Entscheidung können einige Monate vergehen.

Justizinsider bewerten die Chancen als gering, denn der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ging ein Vorhabensbericht voran. Das bedeutet, der Akt aus Eisenstadt wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft und im Justizministerium begutachtet und abgesegnet.

Wie berichtet, war das Verfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen einen 52-jährigen Beamten Ende Juli „aus rechtlichen Gründen“ eingestellt worden. Der Schusswaffengebrauch sei in diesem Fall gerechtfertigt gewesen, hieß es. 

Der Polizist und ein Kollege (auch gegen ihn wurde ermittelt und das Verfahren eingestellt) der nächstgelegenen Polizeiinspektion waren am 5. Jänner wegen eines „Familienstreits“ alarmiert worden. 

Der 55-Jährige soll damals eine Machete auf die Schulter seiner 60-jährigen Frau gelegt und die Beamten im Anschluss attackiert haben. Die Frau sagte indes, sie habe sich von ihrem Mann nicht bedroht gefühlt. Statt eines Polizeieinsatzes hätte es einen psychiatrischen Notdienst gebraucht. 

Anwalt Nikolaus Rast, der den Polizisten vertritt, sah das von Anfang an ganz anders: „Da wollte sich jemand bewusst erschießen lassen“. Deshalb gebe es "nichts anzuklagen“. 

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