Keine kulante Lösung, also mit Corona ins Hotel?
Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen, wusste der Dichter Matthias Claudius schon vor rund 200 Jahren. Allerdings kann auch jemand der keine Reise tut, so einiges erleben.
Wie etwa im Fall einer dreiköpfigen Familie, die einen gemütlichen, dreitägigen Aufenthalt in einem burgenländischen Thermenhotel verbringen wollten.
Drei Tage vor der Anreise wurde das Trio positiv auf Corona getestet, eine Stornoversicherung wurde nicht abgeschlossen. Das sei ein Fehler gewesen, schreibt die betroffene Mutter dem KURIER. Erbost hätte sie aber etwas anderes, nämlich die Reaktion des Hotels.
Einchecken trotz Corona?
Das bestand nämlich auf der Bezahlung von 90 Prozent des Gesamtbetrages beziehungsweise bot an, statt drei Tagen doch länger zu bleiben (inklusive höherer Kosten) und definierte den Anreisetag gleich selbst (Sonntag). Alternativ dazu wurde der Familie angeboten, doch einfach trotzdem zu kommen – trotz Corona-Infektion.
Man müsse dann eben Maske tragen und der Besuch des Thermenbereichs sei nicht gestattet, sehr wohl aber das Essenholen vom Buffet, gespeist werden müsse aber am Zimmer.
Kulanz ist anders
„Ich frage mich wirklich, wie man nach 2,5 Jahren Pandemie so agieren und Menschen gefährden kann“, schreibt die KURIER-Leserin. Das relativ gütliche Ende: Die Reise wurde günstiger an eine andere Familie abgetreten, der betroffenen Familie entstanden Kosten von knapp 400 Euro.
Konsumentenschützer "überrascht"
Die ruppig beschriebene Vorgangsweise des Hotels ist auch für den burgenländischen Konsumentenschützer Christian Koisser von der Arbeiterkammer „überraschend“. Denn die Erfahrung zeige, dass im Fall einer Corona-Infektion seitens der Hotels kulante Angebote gemacht werden. „Grundsätzlich gilt aber, dass wenn jemand den Urlaub aufgrund einer Erkrankung nicht antreten kann, er trotzdem bezahlen muss“, weiß Koisser.
Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt vom Urlaub gebe es nicht. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, benötige eine Stornoversicherung. Bei Abschluss einer solchen müsse sich der Kunde aber genau durchlesen, welche Schadensfälle abgedeckt sind. „Es gibt auch Versicherungen, bei denen ein Rücktritt aufgrund von Corona nicht inkludiert ist.“ Ratsam sei, sich bei Vergleichsplattformen oder bei den Versicherungsgesellschaften zu erkundigen.
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