Juwelierraub: „Waffengleichheit“ gefordert

Juwelierraub: „Waffengleichheit“ gefordert
Täter wurden nach Überfall in Eisenstadt gefasst. Polizei stieß mit der technischer Überwachung aber an die Grenzen.

Rund ein Jahr nach dem Überfall auf den Juwelier Hohensteiner in der Eisenstädter Fußgängerzone betrachtet die Polizei den Überfall als geklärt. Wie der KURIER berichtete, waren vier Verdächtige nach einem weiteren Raub in Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen, geschnappt und in erster Instanz verurteilt worden.

Das Quartett aus Serbien soll den Überfall in Eisenstadt am 7. März 2017 verübt haben. Ein Täter bedrohte die Verkäuferin mit der Pistole, seine beiden Komplizen raubten teure Uhren im Wert eines sechsstelligen Eurobereiches. „Wir hatten auch bald konkrete Ansätze und konnten DNA-Material sichern“, sagt der leitende Ermittler im Landeskriminalamt Burgenland, Alois Lehrner. Die Festnahme der Verdächtigen sei das Ergebnis einer langen Zusammenarbeit der Behörden in Österreich, Serbien, Südtirol und Deutschland gewesen. „Im Rahmen der Ermittlungen haben wir aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir mit den vorhandenen technischen Überwachungsmöglichkeiten an unsere Grenzen gestoßen sind“, sagt Lehrner.

Juwelierraub: „Waffengleichheit“ gefordert

„Das ist sehr unzufriedenstellend - insbesondere, wenn man feststellt, dass die Tätergruppe sich in Österreich zu formieren versucht, teilweise auf Residentenwohnungen zurückgreifen kann und wir nicht in der Lage sind, polizeilich hier die notwendige Überwachung sicherzustellen.“

Die Täter würden immer öfter Internettelefonie nützen, eine polizeiliche Überwachung sei hier nicht möglich. Die Ermittler fordern nun bei der Bekämpfung von Schwerkriminellen „ Waffengleichheit“. „Wenn man die Staatsanwaltschaften und die Polizei so ausstatten will, dass Waffengleichheit hergestellt wäre, muss es rechtliche Möglichkeiten geben, diese Kommunikationskanäle zu überwachen“, sagt Staatsanwalt Roland Koch.

„Das ist mitnichten eine Massenüberwachung von jemandem, sondern so etwas wird pro Nummer, pro Gerät mit richterlicher Bewilligung und Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt“, präzisierte Koch. Im Hinblick auf die Waffengleichheit meinte der Ankläger: „Die Polizeibeamten haben auch keine Steinschleuder, sondern die Glock 17.“


Mehr Befugnisse im Bereich der Überwachung von Kommunikation sollen Ermittler durch das vergangene Woche im Parlament beschlossenen Sicherheitspaket erhalten. Da die Umsetzung dieser Maßnahmen noch technischer Vorarbeiten bedürfe, werde es vermutliche noch dauern, bis die neuen Möglichkeiten zur Verfügung stünden, meinte Koch.

 

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