Junges Quintett auf der Anklagebank

Fünf Südburgenländern aus dem Bezirk Güssing wurde wegen Vergehens nach dem Anti Doping Bundesgesetz und falscher Beweisaussage am Landesgericht Eisenstadt der Prozess gemacht (Vorsitzende: Richterin Gabriele Nemeskeri)
Fünf Südburgenländer standen wegen Vergehen nach dem Anti-Doping-Gesetz vor Gericht.

Das Training im Fitnessstudio mit Dopingmittel wie Testosteron ankurbeln und diese illegalen Substanzen von März 2010 bis Anfang 2012 zum Teil auch im Bekanntenkreis in Umlauf gebracht zu haben. Dieser Tatbestand ließ fünf junge Südburgenländer am Mittwoch auf der Anklagebank Platz nehmen. Im Landesgericht Eisenstadt wurde den Burschen (20 bis 28 Jahre) unter Richterin Gabriele Nemeskeri der Prozess gemacht, der Vorwurf: Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, einem der jungen Männer wurde zudem falsche Beweisaussage zur Last gelegt. Bis auf den ältesten der fünf Angeklagten bekannten sich alle schuldig. Der 28-Jährige bestritt, größere Mengen von Nandrolon an einen 27-jährigen Bekannten weiter verkauft zu haben: „Das stimmt nicht“, versuchte der Angeklagte die Zeugenaussage des mutmaßlichen Käufers zu entkräften. Dieser hatte in Einvernahmen durch die Polizei angegeben, der 28-Jährige habe ihm die Dopingmittel verkauft. Am Mittwoch widerrief der Zeuge seine Aussage, er wisse nicht, warum er den 28-Jährigen beschuldigt habe, „ich war bei der Polizei sehr nervös und hab’ mich da wo reingeritten“, sagte der 27-Jährige. Beide hätten die Substanzen sowie ein Eiweißpräparat im Internet lediglich gemeinsam bestellt. „Das klingt in den Gesprächen aus der Telefonüberwachung aber anders“, entgegnete Richterin Nemeskeri. Der 28-jährige Angeklagte: „Diese Telefonate sind nur Schmäh gewesen.“ Das Verfahren gegen die beiden – dem 27-Jährigen wird nun Verleumdung vorgeworfen – wurde auf Juni vertagt.

Zwei Burschen kamen wegen „Unbescholtenheit und dem reumütigen Geständnis“, so die Richterin, mit einer jeweils zweijährigen Probezeit davon. Ein Angeklagter fasste drei Jahre Probezeit und eine Geldstrafe von 4800 Euro aus. Sechs Monate unbedingte Freiheitsstrafe wegen falscher Beweisaussage und Vorstrafen: So lautete das Urteil gegen den Fünften im Quintett. Der 27-Jährige zu seiner falschen Aussage: „Ich hatte vor dem Gefängnis Angst.“

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