Was der schwarze Vize meint? Die Landeswahlbehörde hatte einen Einspruch der ÖVP abgewiesen, zugleich aber einbekannt, dass sie gar nicht beurteilt habe, ob die neuerliche Öffnung des Wahlaktes und dessen Überbringung an die BH Mattersburg durch die Ex-SPÖ-Bürgermeisterin ordnungsgemäß war, weil diese Frage „nicht Gegenstand des fristgerecht eingelangten Einspruches“ der ÖVP war. Aber, so steht es sinngemäß auf Seite 16 des Bescheides, über den der KURIER ausführlich berichtet hat: Wenn man geprüft und eine Rechtswidrigkeit festgestellt hätte, wäre die Bürgermeister-Stichwahl jedenfalls zu wiederholen gewesen. Zwischen Neusteurer und Alexander Knaak (SPÖ) lagen sieben Stimmen.
"Burgenländische Sonderregelung"
Schon beim VfGH liegt eine Beschwerde von FPÖ-Klubchef Hans Tschürtz, der bei der Kommunalwahl in Mattersburg mit seiner Liste TVM angetreten ist und drei von 25 Mandaten erreicht hat. Obwohl der Liste ein Stadtrat zustünde, hätten nur SPÖ (5) und ÖVP (2) welche bekommen, beklagt Tschürtz. Angefochten wurde nur die Zusammensetzung des Stadtrats. Eingebracht hat die Beschwerde Michael Schilchegger, Rechtsanwalt in Linz und früherer FPÖ-Bundesrat. Er ortet eine „burgenländische Sonderregelung“, weil es bei der Zuteilung der Stadtratssitze „einen Bonus für den Stärkeren“ gebe. In Mattersburg wären SPÖ, ÖVP und TVM gleichermaßen das sechste und siebente Stadtratsmandat zugestanden. Bekommen hat das sechste die SPÖ als stärkste Partei, das siebente die ÖVP als zweitstärkste. Für Schilchegger widerspricht das dem Artikel 117, Absatz 5, der Bundesverfassung, wonach „im Gemeinderat vertretene Wahlparteien (...) nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand“ haben.
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