„Ich hab’ es nicht mit Absicht getan. Es tut mir so leid“

„Ich hab’ es nicht mit Absicht getan. Es tut mir so leid“
Im September 2012 verschuldete eine Lenkerin auf der S 31 einen Unfall mit 4-jährigem Todesopfer. Sechs Monate bedingt und Geldstrafe.

Ich weiß es nicht, ich kann es nicht sagen“, beteuert die 45-jährige Angeklagte mit gebrochener Stimme, als Richterin Karin Knöchl fragt, ob sie sich an den Hergang erinnern könne. „Sind sie eingeschlafen?“, hakt die Vorsitzende nach. Abermals: „Ich weiß es nicht“. Die sichtlich gezeichnete Frau wisse nur noch, dass sie nach einem Besuch ihrer Eltern „wieder ins Auto eingestiegen“ ist. Gestern, Donnerstag, musste sich die 45-Jährige aus dem Bezirk Eisenstadt-Umgebung am Landesgericht Eisenstadt wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.

Am 29. September 2012 hatte die Angeklagte auf der S 31 bei Kobersdorf, Bezirk Oberpullendorf, einen Frontalzusammenstoß mit einem Pkw verursacht. Die tragische Bilanz des Crash, der die S 31 in ein Trümmerfeld verwandelte: fünf teils schwer Verletzte und ein Todesopfer. Ein 4-jähriger Bub, der mit seiner Mutter und Oma aus dem Bezirk Oberpullendorf im zweiten Wagen unterwegs war, starb. Im Pkw der Angeklagten befanden sich ihre beiden Töchter (10 und 18 Jahre).

Gegen 16.30 Uhr geschah das Unglück: Die Lenkerin überfuhr im Bereich der Abfahrt Kobersdorf/Weppersdorf mit ihrem Mercedes die doppelte Sperrlinie und krachte auf der Gegenfahrbahn frontal in den Renault. Alkohol war nicht im Spiel, laut Gutachter sei „Sekundenschlaf nicht auszuschließen“. Der „dramatische Unfall“ sei für Staatsanwalt Wolfgang Swoboda ein „Grenzfall“, er plädierte für eine Geldstrafe. „Ich hab’ es nicht mit Absicht getan. Es tut mir so leid“, sagt die Angeklagte, die sich schuldig bekannte, vor der Urteilsverkündung unter Tränen. Sie wurde rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt. Als mildernd wertete Richterin Knöchl die eigenen sowie die Verletzung ihrer Töchter, ihr reumütiges Geständnis sowie ihre Unbescholtenheit. Weiters muss die Frau dem Vater, der Mutter sowie der Großmutter des verunglückten Buben als “symbolische Wiedergutmachung“ je 100 Euro zahlen.

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