Burgenland: Tierärztin vor Gericht, weil sie Hund einschläferte
Von Gernot Heigl
Durch zahlreiche Bisse schwerst verletzt hat ein Berner Sennenhund eine Spaziergängerin in Güssing. Wegen „Gefahr in Verzug“ für andere Personen schläferte eine Tierärztin den Vierbeiner ein und stand deshalb als Angeklagte vor Gericht.
„Angelo“, ein 45 Kilo schwerer Berner Sennenhund, attackierte in Güssing völlig grundlos eine Pensionistin, brachte sie zu Sturz und biss mehrfach zu.
Die 72-jährige Spaziergängerin wurde mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht. Laut Spitalsbefund erlitt sie neben einem Lendenwirbelbruch massive und multiple Fleischwunden mehr oder weniger am ganzen Körper.
Schwere Folgen für das Opfer
Zahlreiche Nachbehandlungen waren nötig. Wochenlang hatte das Opfer Schmerzen und musste ob der schweren Verletzungen einen geplanten Urlaub im Ausland absagen.
Für eine notwendige Tollwutuntersuchung brachte die Hundebesitzerin zwei Tage nach der Bissattacke Anfang September 2025 „Angelo“ zu einer Tierärztin. Aufgrund des immer noch vorhandenen, außergewöhnlich aggressiven Verhaltens betäubte die Veterinärin den Berner Sennenhund und kontaktierte zwischenzeitlich die Amtstierärztin sowie einen Kollegen.
Für jede Person, die sich dem Hund näherte, bestand die akute Gefahr eines Angriffs.
Rechtsanwalt der Tierärztin
Mit beiden besprach sie eine Einschläferung wegen „Gefahr in Verzug“ für andere Menschen.
Ihre Überlegungen teilte sie auch der Hundebesitzerin mit, die ihr dann gestand, dass sie ihrem zwanzig Monate alten „Angelo“ selbst nicht mehr traut und mit ihm nicht zurechtkommt. Daher entschieden sich beide für die Einschläferung.
Übrigens hatte der Hund weder Impfungen noch einen Chip, auch seine Herkunft war unklar.
Auch Besitzerin angeklagt
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte man den Berner Sennenhund jedoch in einem Tierheim oder bei einer geeigneten Betreuungsperson unterbringen können. Weil das nicht geschehen ist, hat sie die Veterinärin wegen „mutwilliger Tötung“ angeklagt.
Ebenso die Hundebesitzerin, die für die Bissattacke von „Angelo“ in einem Vorverfahren eine Diversion erhalten hat.
Beim Prozess im Landesgericht Eisenstadt am Montag wurde die beschuldigte südburgenländische Tierärztin von Anwalt Gerhard Ederer aus Oberwart vertreten.
In Richtung Staatsanwaltschaft machte der Verteidiger eindringlich und unmissverständlich klar, dass seine Mandantin in keiner Weise mutwillig den Berner Sennenhund getötet hat, sondern die Euthanasie eine Sicherheitsentscheidung war, „um weitere Bissattacken zu verhindern. Für jede Person, die sich dem Hund näherte, bestand die akute Gefahr eines Angriffs.“
Weiters argumentierte der Verteidiger, dass seine Klientin zum Zeitpunkt der Einschläferung des Hundes eine Tollwuterkrankung von „Angelo“ nicht zu 100 Prozent ausschließen konnte.
Freispruch
Nach mehrstündiger Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt endete das Verfahren – bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren – mit Freisprüchen für Ärztin und Hundehalterin. Die Urteile sind rechtskräftig.
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