Sackgassen-Causa bringt Bürgermeister in Bedrängnis
Von Gernot Heigl
Nach einer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs droht Horitschons Bürgermeister Gerhard Petschowitsch (SPÖ) neues Ungemach. Sein Alleingang bei einem Gerichtsverfahren fand im Gemeinderat keine Zustimmung.
Somit könnte die „Sackgassen-Causa“ dem Ortschef teuer zu stehen kommen. Denn „unserer Meinung nach muss er für den gerichtlichen Alleingang auch alleine gerade stehen und gegebenenfalls die Kosten privat bezahlen“, fordert ÖVP-Gemeindevorstand Christian Faymann.
Gemeint ist ein Gerichtsverfahren der Marktgemeinde gegen Hermann F. (64) aus dem Ortsteil Unterpetersdorf. Juristisch sollte ein öffentliches Servitutsrecht durchgesetzt werden – für eine Sackgasse, die sich auf Privatgrund befindet. Nutznießer dieser Aktion wäre laut F. ein Parteifreund des Ortchefs und früherer SPÖ-Gemeinderat gewesen. Dieser hätte so eine weitere Zufahrt zu seinem Grundstück.
Der Prozess wurde von der Gemeinde verloren, die Berufung läuft. Hermann F. erstattete am 16. Oktober Strafanzeige gegen Petschowitsch: wegen „unwahrer Behauptungen vor Gericht, Vorteile für Parteigenossen und Kosten von 20.000 Euro“. Aktuell prüft die Staatsanwaltschaft.
Am 23. Oktober wurde der Bürgermeister vom KURIER mit der Strafanzeige konfrontiert, Stunden später fand zufällig eine Gemeinderatssitzung statt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtete der Ortschef dem Gremium zum ersten Mal über seine juristischen Aktivitäten in der „Sackgassen-Causa“, für die er auch einen Anwalt eingeschaltet hatte.
„Dann wollte er eine rückwirkende Absegnung seiner Vorgehensweise durch einen einstimmigen Beschluss“, weiß ein Insider. Die ÖVP-Fraktion, aber auch Teile der SPÖ, die eigentlich die Mehrheit im Gemeinderat hat (SPÖ elf, ÖVP neun, Grün eins) verweigerten – der Punkt wurde ohne Abstimmung beendet.
"Warum wissen Sie davon?"
Im Gespräch mit dem KURIER reagiert Petschowitsch eher unwirsch: „Das war nicht öffentlich. Warum wissen sie davon? Ich gebe keine Auskunft, weil ich gar nichts darüber sagen darf.“ In der Aufsichtsbehörde ist die Causa noch nicht aufgeschlagen. Es liege weder der Sachverhalt noch eine Aufsichtsbeschwerde vor, heißt es.
Aus der Sicht der Opposition gibt es einen weiteren fragwürdigen Tagesordnungspunkt, nämlich der Nachtragsvoranschlag für das Budget 2025: „Darin verbucht ist eine Million Euro als Sonderbedarfszuweisung für den geplanten Kindergartenneubau, für den es aber erst einen Grundsatzbeschluss, einen Auftrag an die Projektentwicklung Burgenland und einen Architektenentwurf gab“, schildert ein Mandatar: „Laut dem Bürgermeister folgt nächstes Jahr eine weitere Million.“
ÖVP-Gemeindevorstand Christian Faymann ist verwundert, „wie locker das Geld unter Parteifreunden sitzt. Denn für das bis zu fünf Millionen Euro teure Vorhaben gibt es weder einen Einreich- noch einen Ausführungsplan – und natürlich auch noch keine Ausschreibung oder Bauverhandlung.“
Der Ortschef dazu: „Da müssen sie das Land fragen, die haben das Geld überwiesen.“
Das hat der KURIER gemacht. Bedarfszuweisungen würden häufig bereits vor einer Projektabwicklung überwiesen, damit die Gemeinde nicht vorfinanzieren muss. Außerdem sind „Gemeinden verpflichtet, die Bedarfszuweisungen zweckgemäß zu verwenden oder zweckgebundene Rücklagen zu bilden“, heißt es. Die Verwendung werde von der Aufsichtsbehörde überprüft.
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