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Erpressungsfall um Hipp: U-Haft wurde verlängert

Im Fall des Erpressungsversuchs gegen Hipp bleibt der Verdächtige bis mindestens 17. August in Untersuchungshaft.
Viele runde HiPP-Gläschen mit Deckeln liegen dicht nebeneinander.

Im Fall des Hipp-Rückrufs bleibt der Verdächtige weiterhin in Untersuchungshaft. Diese wurde am Dienstag bei einer Haftprüfung am Landesgericht Eisenstadt bis mindestens 17. August verlängert. Als Gründe wurden Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr genannt. Rechtsmittel wurden nicht angemeldet.

Nach Angaben des Gerichts besteht ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung. Letzteres betrifft gefälschte Gehaltszettel für einen Kredit, deren Verwendung der 39-Jährige eingeräumt hatte.

Bereits vergangene Woche war das Ergebnis eines Vergleichsgutachtens bekannt geworden. Demnach ist das in einem sichergestellten Hipp-Glas enthaltene Rattengift jenem ähnlich, das an der Wohnadresse des Verdächtigen gefunden wurde. Laut Staatsanwaltschaft Eisenstadt sei das Mittel „in Konzentration und Verhältnis vergleichbar“. Ein Beweis dafür, dass es sich um dasselbe Gift handelt, sei dies jedoch nicht.

Bei der Untersuchung des im Burgenland im April sichergestellten, manipulierten Gläschens wurde festgestellt, dass das enthaltene Rattengift nicht lebensgefährlich gewesen wäre. Die Dosis sei laut Gutachten jedoch hoch genug gewesen, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verursachen.

Der gebürtige Slowake war am 2. Mai im Bundesland Salzburg festgenommen worden. Er bestreitet, mit der Tat in Zusammenhang zu stehen.

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