Fall Hipp: Entscheidung über Haftprüfung in Eisenstadt erwartet
Die Ermittlungen in der Causa laufen weiter.
Am Landesgericht Eisenstadt wird am Dienstag über die etwaige Verlängerung der U-Haft oder die Enthaftung des Verdächtigen im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp entschieden.
Sein Verteidiger ging im Vorfeld weiterhin davon aus, dass der 39-Jährige entlassen wird. Ausständig ist auch noch ein Gutachten über das bei der Hausdurchsuchung sichergestellte Rattengift.
Das im Burgenland sichergestellte, manipulierte Hipp-Gläschen wurde bereits untersucht und dabei festgestellt, dass das darin enthaltene Rattengift nicht lebensgefährlich gewesen wäre. Die Dosis war aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verursachen.
Nun soll laut Staatsanwaltschaft Eisenstadt noch geklärt werden, ob es sich um dasselbe Gift gehandelt habe, das auch an der Wohnadresse des Verdächtigen gefunden wurde. Sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger hatte bereits erklärt, dass der Mann eine Landwirtschaft in der Slowakei betreibe und das Mittel hierfür benötige.
Verhandlung am Dienstagnachmittag
Im ORF meinte Arbacher-Stöger am Dienstag, dass „zwar einzelne Indizien da sind, aber kein einziger Schuldbeweis“. Er rechnet daher nach der Haftprüfungsverhandlung mit einer Enthaftung. Ermittelt wird gegen den gebürtigen Slowaken aktuell wegen versuchter schwerer Erpressung, vorsätzlicher Gemeingefährdung und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung.
Die „Kronen Zeitung“ zitierte am Dienstag aus dem ersten Einvernahmeprotokoll mit dem Verdächtigen. Demnach erklärte er den Besitz des Rattengifts damit, dass er „viele Mäuse im Garten“ habe. Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe bestritt er. Dass er für einen Kredit in der Vergangenheit Gehaltszettel gefälscht habe, gab der Mann, wie bereits berichtet, zu.
Ermittlungen laufen weiter
Die Haftprüfungsverhandlung findet am Nachmittag statt. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Die Untersuchungshaft kann verlängert werden, der Mann kann freigelassen werden, wenn etwa kein dringender Tatverdacht besteht oder er kann gegen gelindere Mittel - dann gelten bestimmte Auflagen - enthaftet werden.
Die Ermittlungen in dem Fall laufen weiter auf Hochtouren, wie es aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt hieß. Man sei auch in laufender Abstimmung mit den Behörden in der Slowakei und in Tschechien, wo ebenfalls mit Rattengift versetzte Babynahrung sichergestellt wurde.
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