Gutachten: Martin Pucher nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen

COMMERZIALBANK MATTERSBURG U-AUSSCHUSS-SITZUNG: PUCHER
Dass der Gründer der Commerzialbank nicht verhandlungsfähig ist, war schon länger klar. Aber auch als Zeuge scheidet er aus.

Auch der zweite Strafprozess zur Commerzialbank Mattersburg am Landesgericht Eisenstadt wird ohne den erstangeklagten Bankgründer Martin Pucher zu Ende gehen. 

Seit Mitte Jänner versucht das Gericht den Verbleib von 70 Millionen Euro zu klären. Verantworten müssen sich Puchers frühere Vorstandskollegin Franziska Klikovits und drei pensionierte Unternehmer aus dem Bezirk Mattersburg. Puchers Verfahren wurde ausgeschieden und liegt auf Eis. 

Denn, so ergab ein Gutachten von Uni-Dozent Peter Hofmann Ende 2024, Pucher ist "nicht verhandlungsfähig".

Anwalt Mirko Matkovits, der einen der Unternehmer vertritt, wollte Pucher aber zumindest als Zeugen im Verhandlungssaal sehen. Denn sein Mandant, aber auch die beiden anderen Unternehmer, sehen Pucher als treibende Kraft hinter den Malversationen - unrechtmäßige Bankkredite und Bargeldzahlungen für die maroden Unternehmen.

Ein daraufhin vom Landesgericht ebenfalls bei Hofmann in Auftrag gegebenes Ergänzungsgutachten, kommt aber zum Schluss, dass Pucher "krankheitsbedingt mit Blick auf seine körperliche und geistige Verfassung nicht in der Lage (ist), vor Gericht zu erscheinen und in der Hauptverhandlung zum Sachverhalt auszusagen".

Insgesamt umfasst das Gutachten nur zwölf Zeilen. Konstatiert wird "eine komplexe Gemengelage aus neuropsychiatrischen und sonstigen somatischen Störungen" - der mittlerweile 69-jährige Pucher hat vor Jahren zwei Schlaganfälle erlitten.

"Mir fehlen die Worte", sagt Matkovits in einer ersten Reaktion. Es sei "beeindruckend", dass ein Sachverständiger für die paar Zeilen so lange brauche - das Gutachten war schon zu Beginn des aktuellen Prozesses beauftragt worden.

Ex-Bankvorständin Klikovits und ein Unternehmer wurden schon Mitte Februar nicht rechtskräftig zu sechs Jahren und vier Monaten beziehungsweise zweieinhalb Jahren verurteilt.

Auch beim ersten Strafprozess vor mehr als einem Jahr (Schaden: 70.000 Euro) fehlte Pucher, wurde jedoch in Abwesenheit zu elf Monaten bedingt verurteilt. 

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