Güssing: Aufsichtsbeschwerde abgewiesen, ÖVP prüft Rechtsweg

Güssing: Aufsichtsbeschwerde abgewiesen, ÖVP prüft Rechtsweg
Gemeindeabteilung sieht kein rechtswidriges Verhalten bei Auftragsvergaben. ÖVP-Vize Mondschein lässt Entscheidung rechtlich prüfen.

Mit dem Amtsantritt von ÖVP-Vizebürgermeister Alois Mondschein vor gut einem Jahr kam Bewegung in die bis dahin eher gemächliche Güssinger Gemeindepolitik. Vorläufiger Höhepunkt der Oppositionspolitik der ehemaligen Bürgermeisterpartei war die Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates vom Oktober 2018 betreffend die Durchführung weiterer Baumaßnahmen und Planungsleistungen im Rahmen des Projekts Umbau Rathaus Güssing.

Die ÖVP hatte kritisiert, dass die Auftragsvergabe von Architekturleistungen mit einem Gesamtwert von rund 250.000 Euro ohne Ausschreibung erfolgt sei, obwohl diese ab einem Auftragswert von 221.000 Euro vorgeschrieben ist. Durch eine Splittung der beiden Aufträge habe die SPÖ-Stadtführung dies bewusst umgangen, so der Vorwurf. Laut Schreiben der Aufsichtsbehörde sei aber kein rechtswidriges Verhalten bei der Vergabe zu erkennen.

„Der ÖVP-Vizebürgermeister ist da kräftig ausgerutscht“, sagt SPÖ-Stadtrat Alfred Brenner und fordert eine Entschuldigung: „Sein Verhalten entlarvt ihn als Unruhestifter. Die ÖVP hat schon lange den gemeinsamen Weg für Güssing verlassen, obwohl vor der Gemeinderatswahl ein ,neues Miteinander‘ versprochen wurde.“

Für Mondschein kommt eine Entschuldigung nicht infrage, er habe sich nichts vorzuwerfen: „Wir haben als Oppositionspartei unser Recht auf Kontrolle wahrgenommen und werden weiter aufzeigen, wenn wir der Meinung sind, dass etwas schief läuft.“ Als nächsten Schritt will der ÖVP-Vize die Entscheidung der Aufsichtsbehörde rechtlich prüfen lassen – und Feedback über seine bisherige Arbeit einholen: „Wir müssen das erste Jahr analysieren – damit wir noch besser für Güssing arbeiten können.“

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