Graf Ali hat vier Monate Fußfessel hinter sich

Graf Ali hat vier Monate Fußfessel hinter sich
Alfons Mensdorff-Pouilly vor seinem Anwesen im südburgenländischen Luising, wohin ihn die Fußfessel in den letzten vier Monaten verbannte

Von acht Monaten unbedingter Haft musste der Lobbyist am Ende nur vier verbüßen. Sein schwarzer Humor hat den viermonatigen Hausarrest offenkundig gänzlich unbeschadet überstanden: „Ich habe in drei Zimmern gelebt, bei Wasser und Brot“, versicherte Alfons Mensdorff-Pouilly Freitagnachmittag treuherzig, als ihn der KURIER nach seinen vier Monaten mit der Fußfessel befragte. „Ganz schrecklich“ sei die Zeit gewesen, sagt der schillernde Waffenlobbyist und Schlossherr noch, um dann an die Justiz zu verweisen, denn: „Ich weiß ja gar nichts.“

Die Justiz hatte zuvor bestätigt, dass Mensdorff-Pouilly von seiner Fußfessel befreit werde, die er nach seiner Verurteilung im Prozess um das Blaulicht-Funksystem Tetron verordnet bekommen hatte. Freitagvormittag sei der entsprechende Vollzug an die Justizanstalt übermittelt worden, berichtete der Standard mit Verweis auf Bernhard Kolonovits, Vizepräsident und Pressesprecher des Landesgerichts Eisenstadt.

Der nicht nur in den Medien meist als „der Graf“ titulierte Lobbyist musste damit nur die Hälfte seiner achtmonatigen unbedingten Strafe verbüßen. Diese Strafe hat er in seinem Schloss im südburgenländischen Luising verbüßt, wobei der leidenschaftliche Waidmann auch mit einem Jagdverbot belegt wurde. Dass er wider das Verbot dennoch auf der Pirsch gewesen sei, weist Mensdorff-Pouilly auf Nachfrage entschieden zurück und verweist auf die „strengen Kontrollen“.

Keine besonderen Pläne

„Der Rest seiner Strafe von vier Monaten wurde ihm nun unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen“, erläuterte Kolonovits. In diesem Zeitraum darf sich Mensdorff-Pouilly weder strafrechtlich relevant verdächtig noch schuldig machen, sonst droht ihm von der Justiz neues Ungemach. Der in der ÖVP gut vernetzte Lobbyist war als Zweitangeklagter im Untreue-Prozess rund um die millionenschwere Vergabe eines bundesweiten Blaulichtfunksystems im Dezember 2015 verurteilt worden. Der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer hatte Mensdorff 2008 für seine laut Gutachten „amateurhafte“ Hilfe bei der Beschaffung eines Auftrages (Blaulichtfunk Tetron) 1,1 Millionen Euro zugeschanzt. Fischer wurde wegen Untreue zu neun Monaten teilbedingt, Mensdorff wegen Beihilfe zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt, wovon ihm 16 Monate bedingt nachgesehen wurden.

Ob er jetzt etwas Besonderes vorhabe, nachdem die Fußfessel weg ist? „Nein“ sagt Mensdorff, „wir arbeiten im Büro.“

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