Geselle soll Lehrlinge begrapscht haben
Wenn Sie sich das durchlesen, was die Lehrlinge ausgesagt haben, müsste ich ja ein Monster sein. Ich hab den Lehrbuben nie etwas getan“, sagt ein sichtlich niedergeschlagener Angeklagter Dienstagvormittag vor Richter Wolfgang Rauter im Landesgericht Eisenstadt.
Gegen den 56-jährigen Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See werden schwere Anschuldigungen erhoben: Fünf ehemalige und damals minderjährige Lehrlinge werfen dem Kfz-Mechaniker vor, „mehrmals mit der Hand ihre Geschlechtsteile berührt zu haben“, wie es Staatsanwalt Heinz Prinke in der Anklageschrift formuliert. Weiters wird der Mann von seinem ehemaligen Dienstgeber des gewerbsmäßigen Diebstahls beschuldigt.
Der Angeklagte bekannte sich in beiden Strafsachen „nicht schuldig“. Er sei zwei Monate im Krankenstand gewesen und als er zurückkam, „hat allerhand nicht gestimmt“. Der Chef habe ihn des Diebstahls von Frostschutzmittel und anderer Flüssigkeiten sowie kleiner Ersatzteile beschuldigt und eine fristlose Entlassung ausgesprochen. Im Zuge der Kündigung seien plötzlich die Vorwürfe der Lehrlinge wegen unsittlicher Berührungen aufgetaucht, die der Nordburgenländer in der Zeit von 2002 bis 2012 begangen haben soll. „Es kann schon sein, dass ich sie ab und zu flüchtig berührt habe. Wenn sie herumgestanden sind und ich sie zum Arbeiten motivieren wollt’“, habe er seiner Forderung mit einer Handbewegung Nachdruck verliehen und „sie dabei vielleicht berührt. Aber sicherlich nicht bewusst im Genitalbereich“, sagt der 56-Jährige. Denn die Lehrlinge hätten sich das „sicher nicht gefallen lassen, die waren alle um einen Kopf größer als ich“, sagt der Mann zu seiner Verteidigung.
Er habe seit dem Jahr 1988 in der Firma gearbeitet und nie Probleme gehabt. Hinter den Anschuldigungen vermutet er ein „Drehbuch“ des Arbeitgebers, damit dieser ihm keine Abfertigung auszahlen müsse.
Von seiner Theorie konnte der 56-Jährige das Gericht letztendlich aber nicht überzeugen. Der Richter verurteilte den Nordburgenländer zu sechs Monaten bedingt und 4500 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig. Wegen Unbescholtenheit und „weil die Jugendlichen während der Übergriffe bekleidet gewesen waren“, sah Rauter von einem härteren Urteil ab. Vom Vorwurf des Diebstahls wurde der Angeklagte freigesprochen.
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