Geldstrafe nach Tod von Biker

Geldstrafe nach Tod von Biker
Südburgenländerin hatte Motorradfahrer überrollt. Einbrecher hatten den Mann zuvor angefahren und liegen gelassen.

Die schlimmste Strafe hat nicht das Gericht verhängt, sondern das Schicksal. Eine junge Frau aus dem Südburgenland muss damit leben, dass sie am 31. März 2011 für den Tod eines 33-jährigen Bikers aus Ungarn mitverantwortlich zeichnet, weil sie "zur falschen Zeit, am falschen Ort war und um ein Alzerl nicht ganz richtig reagiert hat", sagte ihr Verteidiger Herbert Lienhart im Prozess.

Die damals 20-Jährige war gerade zwischen Eltendorf und Poppendorf unterwegs, als sie sich von einem entgegenkommenden Pkw geblendet fühlte. Unmittelbar nach der Begegnung sah die Frau ein Hindernis auf der Fahrbahn liegen. Sie bremste, kam aber nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand und überfuhr einen auf der Fahrbahn liegenden, schwer verletzten Biker.

Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, hatten zwei mutmaßliche ungarische Einbrecher den Motorradfahrer auf ihrer Flucht angefahren und liegen gelassen. Die beiden Männer hätten sich Mittwoch ebenfalls vor Gericht  verantworten müssen, doch sie erschienen nicht. Daher wurde ihr Verfahren ausgeschieden und nur der Fall der Burgenländerin verhandelt. Im Mittelpunkt des Prozesses stand das Sachverständigengutachten, das klären sollte, ob und inwiefern die Kollision zwischen der jungen Frau und dem verletzten Biker zu verhindern gewesen wäre.  Das Gericht stellte ein, wenn auch nicht allzu schweres Verschulden der Angeklagten fest. Sie hätte stärker bremsen müssen bzw. ihre Geschwindigkeit bereits verringern, als sie sich geblendet fühlte.

Mildernde Umstände

Staatsanwältin Beatrix Resatz sprach von einem "besonderen Einzelfall" und sprach sich so wie der Verteidiger der Frau für ein mildes Urteil aus.

Vorsitzende Gabriele Nemeskeri verurteilte die Angeklagte zu einer  Geldstrafe von 4500 Euro. Die Hälfte davon bedingt auf drei Jahre Probezeit. Ihr ordentlicher Lebenswandel, die Unbescholtenheit und ein Tatsachengeständnis wurden als mildernde Umstände angerechnet. Sie nahm das Urteil unter Tränen an – rechtskräftig.

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