Fußfessel bleibt im Burgenland Ausnahmefall

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Im Burgenland waren im September nur drei Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. Die jüngst gelockerten Regeln könnten die massive Überbelegung in der Justizanstalt Eisenstadt verringern.

Von Gernot Heigl

Aktuell ist die Justizanstalt in der Landeshauptstadt Eisenstadt mit rund 230 Häftlingen um etwa 30 Prozent massiv überbelegt. Ob bei diesem Problem die seit 1. September neu geregelte Fußfessel helfen könnte, wollte der KURIER von der stellvertretenden Anstaltsleiterin Klaudia Osztovics wissen. 

Denn die Kapazitätsüberschreitung ist vor allem für die Justizwachebeamten eine zusätzliche Belastung und Herausforderung. „Daher wäre eine rasche Reduktion der Insassenanzahl wünschenswert“, sagt Frau Oberstleutnant Osztovics.

Die Antwort gleich vorweg: Die Erwartungen in diese Richtung dürften sich wohl nicht erfüllen. Anfang des Monats September gab es bundesweit 368 Personen im sogenannten elektronisch überwachten Hausarrest. „Im Burgenland waren es gerade einmal drei Männer im Alter zwischen 23 und 69 Jahren“, sagt die stellvertretende Anstaltsleiterin. 

Überwachung zu Hause ...

Gründe dafür sind einerseits die große Anzahl von Delikten, für die der Einsatz von Fußfesseln nicht vorgesehen ist, andererseits warten viele Insassen der Justizanstalt Eisenstadt noch auf ihr Urteil, sitzen also in Untersuchungshaft.

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 Oberstleutnant Klaudia Osztovics, stellvertretende Leiterin der Justizanstalt Eisenstadt.

Die Möglichkeit zum Einsatz einer Fußfessel gibt es seit September 2010, bisher konnte sie für Reststrafen von zwölf Monaten beantragt werden. „Mit 1. September dieses Jahres wurde diese Zeitspanne verdoppelt, sie liegt also nun bei einer Strafzeit von zwei Jahren“, erklärt Osztovics. Grundsätzlich zielt die Reform des elektronisch überwachten Hausarrests darauf ab, Gefängnisse zu entlasten und Kosten einzusparen, denn die Strafverbüßung außerhalb der Justizanstalten ist um einiges günstiger.

Experten sehen in der Fußfessel aber noch weitere Vorteile, wie die Förderung der Resozialisierung von Häftlingen. Begründet wird das damit, dass durch das Absitzen der Strafe im gewohnten Umfeld die sozialen Kontakte aufrechterhalten werden können und dadurch eine Rückkehr ins gesellschaftliche Leben einfacher ist. 

Unverändert geblieben sind die Grundvoraussetzungen für eine mögliche Genehmigung der Fußfessel, wie ein fester Wohnsitz, eine Beschäftigung mit Einkommen und das schriftliche Einverständnis der Mitbewohner, wie etwa der Ehefrau. Ergänzt durch eine Risikoeinschätzung seitens der verantwortlichen Behörden. Angemerkt sei, dass bei manchen Delikten diese Art des Strafvollzugs ausgeschlossen ist.

... auf Schritt und Tritt

„Wenn das Gerät mit GPS-Sender am Knöchel befestigt wird, müssen sich die Personen restriktiv an Vorgaben und Auflagen halten. Dazu gehören unter anderem stetige telefonische Erreichbarkeit, Meldepflicht, ein geregelter Tagesablauf wie zum Beispiel der zeitlich genau festgelegte Weg zur und von der Arbeit sowie das Batterieaufladen der Fußfessel“, schildert Klaudia Osztovics. Auch regelmäßige Harnproben zur Überprüfung auf verbotenes Substanzen können Teil des Kontrollmechanismus sein, ebenso wie wiederkehrende Alkoholtests.

„Abseits der Arbeit muss die Person ihre Zeit grundsätzlich in der Wohnung, die ja als Zellenersatz gilt, verbringen. Aufenthalte im Freien, etwa für Einkäufe oder Arztbesuche, müssen mit der Überwachungszentrale in Wien abgestimmt sein.“ Ist das nicht der Fall oder passt die Aktivität nicht ins Aufsichtsprofil, wird Alarm ausgelöst. Auch dann, wenn sich die Person an Orten aufhält, die außerhalb des erlaubten Bewegungsradius liegen, oder der Häftling versucht, die Fußfessel zu entfernen.

„Situationsbedingt schalten sich dann Justizwachebeamte ein oder aber bei groben Verstößen Polizisten“, sagt die stellvertretende Anstaltsleiterin. Je nach Art und Schwere der Verfehlung kann nach einer Belehrung eine Verwarnung ausgesprochen werden. Oder der Hausarrest wird sofort beendet und der Häftling sitzt wieder im Gefängnis. 

„Beide Varianten kamen im Burgenland schon zur Anwendung“, weiß Osztovics. „Die Nutzung einer Fußfessel ist für Häftlinge nicht kostenlos. Je nach finanzieller Situation der Person kann täglich ein Maximalbetrag von bis zu 22 Euro eingehoben werden.“

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