Festspiele: Dreiecksbeziehung mit Folgen

Festspiele: Dreiecksbeziehung mit Folgen
Der Rechtsstreit zwischen Esterházy und Ex-Intendant Arnold wirkt sich auch auf die Opernfestspiele St. Margarethen aus.

Wusste Joachim Arnold, dass er in den Jahren 2012 und 2013 künstlerisch nicht das letzte Wort bei den Opernfestspielen St. Margarethen haben wird?

Diese Frage beschäftigt seit Monaten das Arbeitsgericht in Eisenstadt. Denn dort klagt Arnold, Kurzzeit-Intendant der Esterházy-Betriebe und künstlerischer Leiter der Opernfestspiele St. Margarethen, seinen ehemaligen Arbeitgeber auf 200.000 €. Er hatte im Vorjahr seinen Vertrag fristlos aufgekündigt, weil er ihn nicht mehr erfüllt und er sich in seinen Kompetenzen beschnitten sah.

"Ich habe mich mit meinem Namen dafür verbürgt, wenn ich mit Künstlern oder Regieteams Gespräche über ein Engagement führte. Ich wurde schließlich schon gefragt, ob ich der künstlerische Leiter oder nur der Lackl sei. Da ging es massiv um meinen Ruf", so der Saarländer.

eMails

Arnold behauptet, dass er stets in dem Glauben gelassen wurde, die künstlerische Letztverantwortung der Opernfestspiele liege bei ihm und nicht bei Gründer und Intendant Wolfgang Werner. Als Beweis dafür überreichte er dem Gericht ein Konvolut von eMails zwischen ihm und Esterházy-Generaldirektor Stefan Ottrubay, in denen dieser Arnold stets beruhigt habe.

Doch die Esterházy Betriebe widersprechen dem, und erklären ihrerseits, dass Arnold stets im Bilde war und "dass völlig klar war, dass Herr Arnold auch nicht als Vertreter von Esterházy gegenüber Künstlern nach seinem Gutdünken verbindliche Zusagen machen konnte (...)Er kann jetzt nicht Esterházy den Vorwurf machen, dass sein Ruf in Mitleidenschaft gezogen worden wäre." Der Prozess wurde erneut auf Oktober vertagt.

Abseits dieser beiden Fronten, leidet mittlerweile aber auch Opernfestspiele-Intendant Wolfgang Werner an den Querelen der beiden Streitparteien. Denn vor Gericht wird immer wieder bekundet, dass Esterházy mit der Qualität der Opernfestspiele unzufrieden ist und man daher auf mehr Mitsprache drängt. Werners Pachtvertrag mit Esterházy läuft mit 2013 ab, ein neuer Vertrag ist noch immer nicht in Sicht.

Und dafür macht Wolfgang Werner nun Arnold verantwortlich: Via Anwalt ließ er ihm ausrichten, "dass der Abschluss des weiteren Pachtvertrages (...) von Ihrer Mitarbeit abhing."Durch die negative Publicity und Arnolds vorzeitigen Abgang sei ihm bereits ein Schaden von 400.000 Euro erwachsen sei, den er sich vorbehält auch vor Gericht einzuklagen.

Pachtverträge, Passion und viel Publikum

Die Konstellation ist keine einfache: Der Römersteinbruch in St. Margarethen gehört den Esterházy-Betrieben. Wolfgang Werner, Gründer und Intendant der Opernfestspiele St. Margarethen hat mit den Esterházy einen Pachtvertrag, der es ihm gestattet noch bis inkl. 2013 seine Opernproduktion auf der Opernair-Bühne aufzuführen. Alle fünf Jahre allerdings muss Werner pausieren, weil dann die traditionsreichen Passionsspiele der Pfarre und Bevölkerung des Ortes auf der Hauptbühne gespielt werden.

2011 hat sich Esterházy daher entschlossen, den Opernbetrieb auch im Passionsjahr fortzuführen und auf der kleineren Ruffini-Bühne, "Don Giovanni" unter der Leitung von Joachim Arnold als erste Opernproduktion des Hauses Esterházy zur Aufführung gebracht. Generaldirektor Stefan Ottrubay stellt seit Langem klar, dass er künftig auch künstlerisch bei der Oper mitreden möchte. Daher ringen Werner und er seit vielen Monaten um einen neuen Vertrag. Werner hat den attraktiven Kundenstock und eine Marketing-Maschinerie, Esterházy den Steinbruch.

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