Ex-Ortschef wehrt sich gegen hohe Strafe

Scheinanmeldungen, Brenner, Dax
Scheinanmeldungen. Geldstrafen für Ex-Ortschef von Lockenhaus und zwei Angestellte. Nicht rechtskräftig.

Am liebsten würde der Angeklagte „kurzen Prozess“ machen, aber das Nachfragen des Staatsanwaltes zwingt ihn länger als ihm lieb ist auf die harte Bank im Saal A des Landesgerichts Eisenstadt.

Werner Brenner, roter Ex-Bürgermeister in Lockenhaus, bekennt sich Mittwochvormittag ohne Umschweife der Scheinanmeldungen ungarischer Schüler schuldig. „Aus heutiger Sicher weiß ich, dass es falsch war, ich wollte das Gesetz nicht verletzen“. Staatsanwalt Roland Koch möchte Details wissen. „Das weiß ich nicht“ oder „ich kann mich nicht erinnern“, antwortet der 61-Jährige. Koch nimmt‘s nicht persönlich: „Ich muss ja fragen.“

In der vierten Runde der Scheinanmeldungsprozesse machen sich erste Erschöpfungssymptome bemerkbar. Bei aller Mühe der Ankläger, Klarheit in die „verworrenen Geschichten“ zu bringen, bleibt das Warum im Zwielicht – auch dank der auffällig vielen Erinnerungslücken. Der Staatsanwalt: „Ich frage nach den Hintergründen, weil das leider Gottes ein flächendeckendes Vorgehen im Burgenland war und ich es nicht verstehe.“

Nach einem Ex-Landesrat, einem Bezirkshauptmann und einem Ortschef ist nun ein Ex-Landtagsabgeordneter an der Reihe. Neben Brenner müssen zwei mit dem Meldewesen befasste Mitarbeiterinnen der Gemeinde Lockenhaus vor dem Schöffensenat unter Richter Wolfgang Rauter – selbst LBL-Bürgermeister in Großhöflein – Platz nehmen. Zwischen 2005 und 2010 sollen fünf ungarische Kinder im mittelburgenländischen Grenzort gemeldet worden sein, ohne dort zu wohnen – drei im Gemeindeamt, zwei bei Privatadressen. Dass die Scheinmeldungen auch mit der drohenden Schließung der Hauptschule zu tun gehabt hätten, verneint Brenner. Er habe aus „menschlichen Gründen“ gehandelt, weil die Ungarn „weiter in Lockenhaus die Schule besuchen wollten“.

Laut Zeugen hatten auch Schuldirektoren Interesse daran, Ermittlungen gegen beide wurden eingestellt, auch wegen Verjährung. Die machte Verteidiger Werner Dax auch bei Brenner geltend und verlange für ihn und die beiden Gemeindebediensteten Freisprüche.

Richter Rauter folgte eher dem Staatsanwalt: 18.000 Euro Strafe für Brenner, die Hälfte bedingt, für die Gemeindeangestellten 1800 und 900 Euro. Sie gelten damit weiter als unbescholten. Rechtskräftig ist nur das Urteil gegen eine Bedienstete. Die Verteidigung erbat bei Brenner Bedenkzeit, der Staatsanwalt bei Brenner und der zweiten Angeklagten.

Kommentare