Esterházy contra Land
Der Rechtsstreit zwischen der Fürst Esterházy Familien-Privatstiftung und dem Land Burgenland findet nun auch außerhalb des Gerichtssaals seine Fortsetzung. Was schon seit Wochen in Kreisen des Landes gemunkelt wurde, hat dessen Anwalt, Gabriel Lansky, nun öffentlich gemacht. Er vertritt die Ansicht, dass der Stiftungsvorstand zum Zeitpunkt der Klagseinbringung gar kein gültiges Mandat besessen habe und die 11,2 Millionen Euro Klage gegen das Land Burgenland daher abgewiesen werden müsste.
Seine Rechtsansicht stützt Lansky darauf, dass Stiftungsvorstand Stefan Ottrubay und dessen Kollegen nur befristete Mandate gehabt hätten und die Verlängerung nicht ordnungsgemäß im Firmenbuch eingetragen worden sei.
Konter
Mit dieser Rechtsansicht liege Lansky weit daneben, lautet der Konter von Esterházy. "Wie sich aus § 15 Privatstiftungsgesetz eindeutig ergibt, ist lediglich die erstmalige Bestellung sowie die Löschung einer Vorstandsbestellung zum Firmenbuch anzumelden, nicht aber bloße Verlängerungen einer Funktionsperiode. Diese führt ja zu keiner Änderung der Vertretungsbefugnis. Die befristete Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist im Übrigen eine in Österreich weit verbreitete Vorgangsweise", erläutert Marketing-Direktor Karl Wessely von den Esterházy-Betrieben, wo man sich auch darüber ärgert, vom Land "ausgespielt" worden zu sein.
Wie berichtet, hätten sich die beiden Kontrahenten bereits am 23. September vor Gericht treffen sollen. Auf Ansuchen des Landes wurde der Termin aber auf den 18. November verschoben, weil einer der Zeugen verhindert gewesen wäre. Das Land würde die gewonnene Zeit nun für Medienkampagnen nützen, so der Vorwurf von Esterházy.
Der Antrag des Landes betreffend der Vorstandsmitglieder bei Esterházy wird derzeit vom Gericht geprüft. Seitens der Privatstiftung glaubt man nicht, dass Lansky damit durchkommt. "Der Antrag entspricht zum Teil wörtlich einem Antrag von Pal-Antal Esterházy vom 12. Mai 2011. Dieser wurde bereits vom Gericht abgewiesen", betont Wessely.
Abseits dieses Antrages holt das Land aber noch zu einem weiteren Schlag gegen Esterházy aus: Es wurde nämlich die Einvernahme von Fürstin Melinda Esterházy beantragt. Die betagte Tante von Stiftungsvorstand Ottrubay und Witwe von Fürst Paul wird aber seit Jahren von der Öffentlichkeit abgeschirmt, was immer wieder zu wilden Spekulationen über ihren Aufenthalt und Gesundheitszustand führte.
Klage: Der Zustand des Schlosses
1969 schloss das Land Burgenland einen 40-jährigen Pachtvertrag über das Schloss Esterházy ab. 2010 wurde das altehrwürdige Gemäuer an die Eigentümer zurückgegeben. Esterházy befand, dass das Land seine Instandhaltungspflicht verletzt und damit die Substanz des Schlosses gefährdet habe. Esterházy brachte eine Klage in der Höhe von 11,2 Mio. Euro ein. Das Land wiederum beruft sich darauf, das Schloss in sehr desolatem Zustand übernommen und fast 30 Mio. Euro in die Erhaltung investiert zu haben.
Neue Führung bei Esterházy-Wein
Seit 1. Oktober steht Andreas R. Vollmer, 36, an der Spitze der Esterházy-Weingruppe. Der gebürtige Deutsche, der in den vergangenen Jahren in Argentinien lebte und dort zuletzt das Weingut Ojo de Vino in Menoza leitete, folgt auf die bisherige Wein-Geschäftsführerin Elisabeth Kamper, die Esterházy nach sechs Jahren verlässt.
Mit dem Wechsel bleibt Esterházy im übrigen der Internationalisierung treu. Anfang August erst war Robert Tannenbaum zum Direktor für Kultur bestellt worden. Der New Yorker gehört damit zum Führungsquartett rund um Generaldirektor Stefan Ottrubay. Vollmer ist nun Teil der achtköpfigen erweiterten Geschäftsleitung des Unternehmens.
Vollmer soll auch die internationale Präsenz von Esterházy-Weinen weiter verstärken, zuletzt wurde stark auf Ost- und Südostasien gesetzt.
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