Ende einer Direktoren-Karriere

Ende einer Direktoren-Karriere
Umstrittene Schulleiterin wollte nach Krankheit zurück. Landesschulrat ist dagegen

Die Tage der umstrittenen Schulleiterin der Volksschule Oberwart sind gezählt. Ihre Funktion endet laut Bescheid des Landesschulrates mit 16. Februar 2013. Die Behörde spricht der 43-Jährigen die persönliche und berufliche Kompetenz ab, die Schule zu führen und hat die Nichtbewährung als Schulleiterin ausgesprochen. Vier Jahre nach einer Bestellung endet die Bewährungsfrist.

Zur Vorgeschichte: Im Februar 2009 wurde die Südburgenländerin mit der Leitung der Schule betraut. Bereits nach wenigen Tagen ihres Amtsantritts traten erste Probleme auf. Die neue Direktorin setzte eine neue Hausordnung um, die es unter anderem den Eltern verbot, ihren Kindern beim Schulwart eine Jause zu kaufen. Überhaupt lag die Kommunikation mit den Eltern bald im Argen. Gespräche zwischen Eltern und Lehrern ohne vorherige Terminvereinbarung wurden verboten.

Schwierigkeiten bahnten sich auch mit der Lehrerschaft an. Die Pädagogen mussten sich selbst bei Kleinigkeiten schriftlich zum Gespräch bei ihrer Vorgesetzten anmelden. Bei der Konferenz durften keine Fragen gestellt werden. Überhaupt zog es die Schulleiterin laut Aussagen der Lehrer vor per eMail zu kommunizieren anstatt ein persönliches Gespräch zu suchen. Ein nicht tragbarer Zustand, hört man seitens der Lehrer.

Als die Dienstbehörde, sprich Landesschulrat, sah, dass die Schulleiterin mit ihrer Aufgabe allein überfordert war, wollte man der 43-Jährigen ab Oktober 2009 einen externen Mediator zur Seite stellen. Dazu kam es allerdings nicht mehr, weil die Betroffene im September 2009 für längere Zeit erkrankte.

2012 wollte sie in den Schuldienst zurückkehren. „Wir haben jedoch beschlossen, sie weiterhin außer Dienst zu stellen bis die Sache rechtlich geklärt ist. Es wäre für das Klima an der Schule und mit den Kindern und Eltern nicht dienlich gewesen, wenn sie jetzt zurückgekehrt wäre“, sagt Landesschulratspräsident Gerhard Resch. Derzeit ist die Stellvertreterin interimistische Leiterin.

Berufung

Die 43-Jährige hat gegen diesen Bescheid berufen. Seitens des Landesschulrates geht man dennoch von einem baldigen Ende der Causa aus. „Ich bin davon überzeugt, dass unsere Argumente für die Nichtbewährung sehr fundiert sind“, betont Resch. Wird der Berufung der Schulleiterin nicht stattgegeben, kann sie entweder als Lehrerin in den Schuldienst zurückkehren oder ausscheiden.

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