Drei Suchtgifthändler in Eisenstadt vor Gericht

Verhandelt wurde am Landesgericht Linz
Die Angeklagten sollen mehrere hundert Kilo Drogen importiert und weitergegeben haben. Sie bekannten sich teilweise schuldig, bestritten aber die Menge.

Am Landesgericht Eisenstadt hat am Montagvormittag ein Prozess gegen drei mutmaßliche Suchtgifthändler begonnen. Die Männer sollen mehrere hundert Kilo Drogen importiert und weitergegeben haben. Sie waren teilweise geständig, bestritten jedoch die ihnen vorgeworfenen Mengen.

Die Anklage stützt sich auf sichergestellte Chats - die darin genannten Summen seien aber zum Teil „Angeberei“, meinten die Männer.

Von März 2020 bis März 2021 soll der Erstangeklagte, ein 37-Jähriger aus dem Kosovo, 61 Kilo Cannabisblüten und fünf Kilo Heroin anderen überlassen haben. Mit ihm vor Gericht stehen zwei Brüder, 29 und 26 Jahre alt, die 135 Kilo bzw. 38 Kilo Cannabisblüten weitergegeben haben sollen.

Anklage fußt auf Chats

Vorgeworfen wird den Männern außerdem, große Mengen an Drogen importiert und anderen angeboten zu haben. Bei zwei von ihnen wurden Waffen gefunden, die sie eigentlich nicht besitzen durften.

Die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten fußen auf Chats, die von internationalen Behörden sichergestellt wurden, nachdem sie ein Handysystem, das als nicht abhörbar und infiltrierbar gilt, gehackt hatten, erläuterte der Staatsanwalt. Darin hätten sich die Männer intensiv über ihre Geschäfte ausgetauscht.

Diese gestanden vor Gericht zwar, im Suchtgifthandel aktiv gewesen zu sein, wiesen aber mehrere Vorwürfe zurück. Der Erstangeklagte bestritt etwa, mit 61 Kilo Cannabisblüten gehandelt zu haben. Es seien nur 29 gewesen. Mit Heroin sei er überhaupt nicht in Berührung gekommen, das müsse ebenfalls Cannabis gewesen sein.

Auch die beiden anderen gaben an, in den Chats angegeben und übertrieben zu haben. „Schreiben und reden ist nicht strafbar, angeben ist nicht strafbar, sich größer zu machen, als man ist, ist auch nicht strafbar“, betonte ihr Verteidiger.

Jener des 37-Jährigen bezweifelte gar, ob die Chats im Verfahren überhaupt verwendet werden dürfen. Die Nutzer seien ohne Grundlage gehackt worden: „Das ist grundrechtswidrig“, meinte er.

Im Laufe des Montags sollen die Angeklagten sowie Zeugen befragt werden. Der Prozess ist bis 15.30 Uhr angesetzt - dann soll ein Urteil gefällt oder eine Vertagung beschlossen werden.

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