Drei Schuldsprüche nach Hitlergruß

Drei Schuldsprüche nach Hitlergruß
Drei junge Männer standen wegen Wiederbetätigung vor Gericht: Sie hatten Nazi-Lieder gesungen und "Heil Hitler" gerufen.

Besoffen und grölend fallen sie einander in die Arme. Stimmen Lieder an, deren Texte eindeutig sind: ". . .es war alles wunderbar, was fürs deutsche Volk geschah (. . .) Bomben auf Israel (. . .) die Auserwählten für die letzte Schlacht. . ." Immer wieder fährt die rechte Hand der schwarz gekleideten Männer zum Hitler-Gruß aus.

Diese Szenen bekamen die Jugend-Geschworenen Mittwochvormittag am Landesgericht in Eisenstadt zu sehen. Dort mussten sich drei Niederösterreicher im Alter von 19, 20 und 29 Jahren wegen Wiederbetätigung verantworten. Alle drei Angeklagten zeigten sich geständig.
Den Fall ins Rollen brachte die Ex-Freundin des 29-Jährigen. Sie hatte der Polizei eine Festplatte und eine Videokamera übergeben und gegen die Männer ausgesagt. Der Vorfall hatte sich am 20. März des Vorjahres in einem Stadl irgendwo im Burgenland ereignet. Denn keiner der Beschuldigten wollte sich mehr erinnern können, wo die Feier genau stattgefunden hatte. Einer sei dem anderen mit dem Pkw hinterher gefahren oder eben nur Beifahrer gewesen. Ortstafeln habe man nicht gesehen, und selbst von der Rückfahrt bei Tageslicht blieb nichts im Gedächtnis der drei Männer hängen. Ein Umstand, der das Geschworenengericht nicht nur sehr verwunderte, sondern Ankläger Wolfgang Swoboda auch daran zweifeln ließ, dass der beteuerte Gesinnungswandel tatsächlich vollzogen sei.

Zweifel

"Ich meine, es ist aus den Köpfen noch immer nicht weg", sagte der Staatsanwalt, der die emotionale Bindung zu dieser Szene nicht nur im mangelnden Erinnerungsvermögen bestätigt sah, sondern auch darin, dass ein Angeklagter noch ein Hakenkreuz am Unterschenkel tätowiert hatte. "Entweder ist es Ausdruck enormer Dummheit oder eben die noch immer vorhandene Bindung, dass ich mit solch einem Tattoo vor Gericht erscheine", erklärte Swoboda.

Während die beiden jüngeren Angeklagten bisher unbescholten waren, ist der 29-Jährige einschlägig vorbestraft und verbüßt derzeit bereits eine zweijährige Haftstrafe. In Eisenstadt fasste er drei Monate unbedingter Haft aus. Die beiden Mitangeklagten erhielten drei Monate bedingt. Ihnen wurden die geständige Verantwortung und der bisher ordentliche Lebenswandel als mildernd angerechnet, sowie dass die Tat vor dem 21. Lebensjahr begangen worden war.
Alle Urteile sind rechtskräftig.

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